Waffenverbot gilt zeitweise am Nürnberger Hauptbahnhof | FLZ.de

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Veröffentlicht am 19.03.2024 11:03

Waffenverbot gilt zeitweise am Nürnberger Hauptbahnhof

Bahnsteige am Hauptbahnhof in Nürnberg. (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Bahnsteige am Hauptbahnhof in Nürnberg. (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Bahnsteige am Hauptbahnhof in Nürnberg. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Waffen und andere gefährliche Gegenstände sind am kommenden Wochenende am Nürnberger Hauptbahnhof verboten. Die Bundespolizei erlasse vom 22. März um 6.00 Uhr bis 24. März um 6.00 Uhr eine temporäre Allgemeinverfügung, die das „Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art untersagt“, teilte die Bundespolizeiinspektion Nürnberg am Dienstag mit. Dies sei eine von vielen Maßnahmen, um die Zahl der Straftaten am Nürnberger Hauptbahnhof einzudämmen.

Der Bahnhof in der Mittelfranken-Metropole gilt schon seit Langem als Kriminalitätsschwerpunkt. 2022 gehörte er laut einer Auskunft des Deutschen Bundestages zu den drei Bahnhöfen, an denen die Bundespolizei die meisten Sexualdelikte, Gewaltverbrechen und Eigentumsdelikte erfasst hat. Im vergangenen Jahr registrierte die Bundespolizeiinspektion Nürnberg eigenen Angaben nach dort 276 Fälle, bei denen gefährliche Gegenstände mitgeführt oder eingesetzt wurden - rund 35 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr. „Daher ist die geplante Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich“, hieß es.

Für das zeitweise Verbot am kommenden Wochenende gebe es keinen konkreten Anlass, erläuterte eine Bundespolizeisprecherin. Ziel sei der Schutz der Reisenden und Polizeikräfte, die Prävention und Sensibilisierung für das Thema. Bereits im vergangenen Sommer hatte die Bundespolizei an einem Wochenende eine solche Allgemeinverfügung erlassen. Auch an anderen Orten, zum Beispiel in Berlin, habe es solche Allgemeinverfügungen in der Vergangenheit gegeben, erläuterte die Sprecherin. Eine solche Maßnahme müsse aber immer besonders begründet sein.

Dem bayerischen Innenministerium zufolge kann die Landesregierung nach dem Waffengesetz Waffen- oder Messerverbotszonen einrichten, wenn wiederholt schwere Straftaten begangen wurden oder es zum Schutz für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. „Für die Einrichtung solcher „speziellen Waffenverbotszonen” bestand in Bayern jedoch bislang kein Bedürfnis“, teilte eine Sprecherin mit. Schon jetzt dürften vielerorts gefährliche Gegenstände nicht mitgeführt werden, etwa an Schulen oder bei Versammlungen. Das gelte zum Beispiel für das Oktoberfest in München. Viel effektiver als neue Waffenverbotszonen sei die konsequente Durchsetzung des Rechts und die Ahndung von Verstößen, betonte sie.

© dpa-infocom, dpa:240319-99-388979/3


Von dpa
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