Es ist ein schmaler Grat, auf dem die Gemeinden bei Vergaben wandeln: Sie dürfen nicht in den Verdacht von Vetternwirtschaft geraten, aber sie beauftragen gerne ein Unternehmen, das kurze Wege zurückzulegen und einen Ruf zu verlieren hat sowie Arbeitsplätze und Steuereinnahmen vor Ort sichert. Haben die Kommunen überhaupt eine Einflussmöglichkeit?
Könnte man nicht in der Ausschreibung Kriterien festlegen, wie zum Beispiel die Berücksichtigung der Länge des Anfahrtswegs, die lokale Anbieter automatisch in eine bessere Ausgangssituation bringt? „Diese Zeiten sind definitiv vorbei“, heißt es dazu aus der Stadt Uffenheim. „Das Gesetz sieht ja gerade vor, dass wechselnde Bieter und überregionale Ausschreibungen zum Tragen kommen.“ Auch die anderen Verwaltungen sind skeptisch.
Aber erst mal ein kleiner Ausflug ins Vergaberecht. Immerhin bis zu einer Bausumme von insgesamt einer Million Euro kann man Bauleistungen beschränkt ausschreiben, erläutern Bernd Trapp und Gerhard Hofmann vom Bauamt in Neustadt/Aisch. Die verlangten Leistungen werden dann zwar veröffentlicht, aber die Kommune kann auch Unternehmen gezielt anfragen. Bei der Vergabe kann man schwarze Schafe aussortieren.
Wie ihr Scheinfelder Kollege Hans Pongratz ergänzt, können die Kommunen in der Regel nur noch Projekte umsetzen, für die Zuschüsse fließen. Die aber müssten dann immer öffentlich ausgeschrieben werden. Pongratz: „Wir müssen gegenüber der Zuschussstelle nachweisen, dass die Vergabe sauber lief.“
Bei der öffentlichen Vergabe in Scheinfeld wird eine Ausschreibung im Staatsanzeiger veröffentlicht – gedruckt oder online. Die Unternehmen melden sich auf der Online-Plattform an und bekommen dann die Verfahren gezeigt, die für sie in Frage kommen. Es gibt aber inzwischen auch viele andere Plattformen, in Neustadt wird die „Deutsche E-Vergabe“ genutzt. Man müsse ehrlich sagen, dass die E-Vergabe manch kleinere Firma mangels Know-how ausschließe, gibt Trapp aber zu bedenken.
In 99 Prozent der Fälle werde öffentlich ausgeschrieben. „Und davon ist wiederum in 99 Prozent aller Fälle allein der Preis für die Vergabe ausschlaggebend“, sagt Pongratz. Als Privatmann nehme man den lokalen Handwerksbetrieb oder den, mit dem man gute Erfahrungen gesammelt hat. „Als Kommune geht das nicht“, so der Scheinfelder Stadtbaumeister klipp und klar. Man kann auch nicht so einfach Unternehmen ausschließen, mit deren Leistungen man unzufrieden war. Das Einzige, was er machen kann, ist, lokale Anbieter, mit denen er gute Erfahrungen gemacht hat, darauf hinzuweisen, dass eine Ausschreibung läuft.
Es gibt zwar auch Kriterien, die man neben dem Preis anwenden kann, doch sei „Regionalität“ keins davon. Verlangt werden kann dagegen, dass der Bieter nachweist, dass er überhaupt über das Personal verfügt, um eine Baustelle in der vorgesehenen Zeit zu bewältigen, oder dass er schon über Erfahrungen im ausgeschriebenen Bereich verfügt.
„Wir hatten aber auch schon eine Firma aus Nürnberg, bei der kein einziger Mitarbeiter auf der Baustelle war, der Deutsch sprach“, berichtet Gerhard Hofmann. Denn das Unternehmen, das den Zuschlag erhält, kann wieder Subunternehmer beauftragen. Man kann höchstens in der Ausschreibung verlangen, dass die Subunternehmer gleich bei der Angebotsabgabe mit genannt werden.
„Von Jahr zu Jahr gibt es mehr Formblätter“, beobachten Trapp und Hofmann. Da muss dann bestätigt werden, dass das Granitpflaster nicht mit Hilfe von Kinderarbeit abgebaut wurde, und dass man die Sanktionen gegen Russland nicht unterläuft. „20 Formulare zu jedem Leistungsverzeichnis sind bayernweit vorgegeben“, berichten die Neustädter. Bei Fortbildungen für EU-weite Ausschreibungen werde gleich empfohlen, eine Kanzlei für Vergaberecht ins Boot zu holen. „Die Kommunen könnten sich viel, viel Geld sparen, wenn da alles etwas einfacher wäre.“ Immerhin sollen sich die Grenzen wieder verschieben, bei denen eine EU-weite Ausschreibung nötig wird. Das könnte in Neustadt unter Umständen schon für die Erweiterung der Comenius-Grundschule greifen.
Unternehmen, die Zweifel haben, ob eine Vergabe regelgerecht erfolgt ist, können sich an die VOB-Stelle des Bezirks in Ansbach wenden. Die schaut den öffentlichen Stellen aber nicht nur auf die Finger, sondern berät auch.