Trotz Anzeige der Ehefrau: Täter durfte Waffen behalten | FLZ.de

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Veröffentlicht am 12.10.2022 17:13

Trotz Anzeige der Ehefrau: Täter durfte Waffen behalten

Die Polizei kannte den Täter in der Frankenhofener Straße von früheren Ermittlungen.  (Foto: Manfred Blendinger)
Die Polizei kannte den Täter in der Frankenhofener Straße von früheren Ermittlungen. (Foto: Manfred Blendinger)
Die Polizei kannte den Täter in der Frankenhofener Straße von früheren Ermittlungen. (Foto: Manfred Blendinger)

An über 30 Anzeigen und Ermittlungsverfahren wegen Bedrohungen seiner Nachbarn war der Mörder von Weiltingen in den vergangenen drei Jahren beteiligt. Opfer seiner Aggressionen war auch seine Ehefrau.

Aktenkundig ist ein Vorfall im Juli 2021, sagte Pressesprecher Michael Petzold auf FLZ-Anfrage. Es kam zu einem Polizeibesuch im Haus des Mannes. Vorher hatte seine Frau eine schwere Beleidigung angezeigt. Die Frau, die ihren Mann zu einem derzeit nicht bekannten Zeitpunkt verlassen hat, meldete die Polizei das Verhalten des Handwerkers an das Ansbacher Landratsamt. Denn er war als Jäger legal im Besitz mehrerer Waffen.

Landratsamt Ansbach überprüfte Berechtigung für Waffenbesitz

Über diese Genehmigung entscheidet das Landratsamt. Sie wurde überprüft, teilte Fabian Hähnlein, Pressesprecher des Landratsamts, am Dienstag auf Anfrage mit. „Der Tatverdächtige hatte als Jäger und Jagdscheininhaber das Recht zum Erwerb und Besitz von Waffen sowie zum Umgang mit diesen. Ihm wurde am 20. April 2000 erstmalig der Jagdschein durch ein bayerisches Landratsamt ausgestellt“, so Hähnlein. „Er erwarb und besaß als Jäger zuletzt legal eine Kurzwaffe und zwei Langwaffen, welche in einer Waffenbesitzkarte eingetragen waren.“

Das Landratsamt habe deren Genehmigung überprüft, so dessen Pressesprecher. „Es waren Anhaltspunkte bekannt, welche in der Vergangenheit zu einer Überprüfung der jagd- und waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Tatverdächtigen geführt haben. Diese reichten allerdings nicht aus, um die jagd- und waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verneinen und einen Widerruf der jagd- und waffenrechtlichen Erlaubnisse zu rechtfertigen.“

Unterstützung für Familie des Opfers in Weiltingen

Das Landratsamt ist auch für Hilfen für Familien in Notlagen zuständig. Zur Weiltinger Familie mit mehreren Kindern machte Fabian Hähnlein aus Rücksicht auf die Betroffenen keine konkreten Angaben. Er beschrieb die Unterstützung durch die Behörde wie folgt: „Wenn ein Elternteil verstirbt und minderjährige Kinder betroffen sind, geht das Amt für Jugend und Familie grundsätzlich auf den überlebenden Elternteil zu und unterbreitet ein Beratungs- und Unterstützungsangebot.“ Diese Hilfe könne langfristig sein.

„Auch der betroffenen Familie in Weiltingen wurde ein entsprechendes Hilfsangebot gemacht“, sagte Hähnlein. „Die Familie kann die Unterstützung bei Bedarf jederzeit abrufen.“

Manfred Blendinger

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