Tod junger Frau: Verteidiger plädieren auf Totschlag | FLZ.de

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Veröffentlicht am 26.09.2022 13:03

Tod junger Frau: Verteidiger plädieren auf Totschlag

Prozessakten liegen in einem Gerichtssaal. (Foto: Thomas Frey/dpa/Symbolbild)
Prozessakten liegen in einem Gerichtssaal. (Foto: Thomas Frey/dpa/Symbolbild)
Prozessakten liegen in einem Gerichtssaal. (Foto: Thomas Frey/dpa/Symbolbild)

Im Deggendorfer Wiederaufnahmeverfahren um die Tötung einer 20 Jahre alten Frau aus dem niederbayerischen Freyung soll der Angeklagte nach dem Willen seiner Verteidiger erneut wegen Totschlags verurteilt werden. Der Staatsanwalt hatte vergangene Woche auf Mord plädiert und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidiger Thomas Krimmel und Holm Putzke befanden am Montag vor dem Landgericht Deggendorf, die zwölfjährige Haftstrafe, zu der der 28-Jährige 2017 in Passau verurteilt worden war, sei angemessen. Der Urteilsspruch wird am 4. Oktober erwartet.

Die vom Staatsanwalt angeführten Mordmerkmale der Heimtücke und niederen Beweggründe sahen die Verteidiger nicht als gegeben an, ebenso liege keine besondere Schwere der Schuld vor. Die Verteidiger sprachen vielmehr von einer Spontantat im Streit. In der Beziehung sei es immer wieder zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten gekommen. In diesem Fall im Oktober 2016 habe die 20-Jährige damit gedroht, ihr Mandant werde seinen Sohn nach einer Trennung nicht mehr sehen.

Anders als der Ankläger gingen die Verteidiger nicht davon aus, dass der 28-Jährige geplant und deswegen absichtlich eine Flasche Wodka getrunken habe, um nach der Tat „auf unzurechnungsfähig machen“ zu können. Dafür gebe es keine Beweise, vielmehr habe der Angeklagte die Wodkaflasche selbst entsorgt. Auch sei ein postmortaler Geschlechtsverkehr - mit dem der Angeklagte habe sicherstellen wollen, „der Letzte“ gewesen zu sein - nicht nachgewiesen.

Insbesondere hoben die Verteidiger auf zahlreiche ihrer Ansicht nach widersprüchliche Zeugenaussagen ab und stellten die Glaubwürdigkeit der Personen in Frage. In den sechs Jahren seit der Tat sei viel geredet und spekuliert worden. Die Zeugen könnten nicht mehr mit Sicherheit sagen, was sie von wem gehört hätten. „Das Beweismittel Zeuge ist das unsicherste, das es überhaupt gibt“, sagte Putzke. Auch lasse die Spurenlage am Bett des Opfers nicht eindeutig auf eine Tötung im Schlaf schließen, so die Verteidiger.

Putzke sagte, die Öffentlichkeit, vor allem im Heimatort des Opfers, habe ihr Urteil - nämlich Mord - längst gefällt. Jedoch: Keine Strafe könne das Opfer wieder lebendig machen und das Leid der Angehörigen ausgleichen. Und angesichts der Ergebnisse aus der Beweisaufnahme habe der Angeklagte ein Urteil wegen Totschlags verdient.

Als der Vorsitzende Richter dem Angeklagten schließlich das Letzte Wort erteilte, fasste dieser sich kurz: „Ich möchte mich meinen Verteidigern anschließen. Danke.“

In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Passau war der Angeklagte 2017 rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Im Mai 2022 begann das nun laufende Wiederaufnahmeverfahren. Dieses war möglich geworden, weil im ersten Prozess zwei Zeugen Falschaussagen zugunsten des Angeklagten abgelegt hatten. Dafür wurden sie 2019 rechtskräftig zu Bewährungsstrafen verurteilt.

© dpa-infocom, dpa:220926-99-902517/3

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