Tirol erleichtert Wolfabschuss: Forderungen aus Bayern | FLZ.de

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Veröffentlicht am 08.02.2023 14:13

Tirol erleichtert Wolfabschuss: Forderungen aus Bayern

Nach dem Tiroler Vorstoß zum leichteren Abschuss von Wölfen werden auch in Bayern ähnliche Forderungen laut. „Wie in Tirol brauchen wir ein Verfahren, dass die Entnahme bei einer Bedrohung oder bei Übergriffen erleichtert. Besonders in unseren nicht schützbaren Berggebieten muss die Entnahme zeitnah erfolgen. Wir fordern auch in Bayern, dass endlich gehandelt wird und das Verfahren zur Entnahme von Wölfen vereinfacht und beschleunigt wird“, sagte Hans Stöckl, Geschäftsführer des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Weiter: „Auch bei uns in Bayern nehmen die Wölfe zu und die Wildtierrisse im Winter lassen nichts Gutes erahnen. Im Werdenfels steht eine Rudelbildung offensichtlich unmittelbar bevor“, so Stöckl. Mindestens ein männliches und ein weibliches Tier seien hier bereits nachgewiesen worden.

Im österreichischen Bundesland Tirol können die in Europa eigentlich streng geschützten Wölfe künftig wesentlich leichter abgeschossen werden. Der Landtag beschloss am Mittwoch mit breiter Mehrheit eine Änderung des Jagdgesetzes. Anlass ist die steigende Zahl der Wölfe, die 2022 auf Almen Hunderte Schafe und Ziegen getötet haben sollen.

Das Gesetz sei zwar angesichts der Naturschutz-Vorschriften ein „Grenzgang“, aber das Zurückdrängen der Raubtiere sei mit Blick auf die Almbauern zwingend nötig, sagte Tirols Landwirtschaftsminister Josef Geisler (ÖVP). Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) in der EU sei 30 Jahre alt und müsse an die Aktualität angepasst werden. „Der Wolf ist nicht mehr vom Aussterben bedroht“, sagte der FPÖ-Abgeordnete Markus Abwerzger.

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) sagte auf Anfrage der dpa, dass sie das Anliegen Tirols teile, möglichst schnell auf auffällige Wölfe mit Entnahmen reagieren zu können und somit die Landwirte nicht im Regen stehen zu lassen: „Auch wenn die Wege im Detail unterschiedlich sind, begrüße ich die Übereinstimmung in der Sache ausdrücklich.“

In Bayern untersucht die Weideschutzkommission im Alpenraum die Schützbarkeit von Weideflächen, damit bei Wolfsrissen in diesen Gebieten der höheren Naturschutzbehörde bereits ein objektives Gutachten als wichtige Entscheidungsgrundlage vorliegt. Zudem hat sich die Staatsregierung im „Aktionsplan Wolf“ auf typisierte Fälle geeinigt, in denen Entnahmen möglich sind. Dies soll etwaige Abschüsse im Fall der Fälle beschleunigen.

Kaniber forderte von der Bundesregierung ein staatenübergreifendes Wolfsmanagement und kritisierte, dass Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sich lieber in einem Brief an die EU-Kommission gegen Änderungen beim Schutzstatus des Wolfs ausspreche. „Ich sehe in der gesamten Bundesregierung niemanden, der das Leid der Nutztiere und die Existenzängste der betroffenen Familien ernst nimmt.“

Der BUND Naturschutz kritisierte das Vorgehen: Tirol gehe hier einen ähnlichen Weg wie die Bayern, dadurch seien Konflikte mit der EU vorprogrammiert, sagte BN-Wolfsexperte Uwe Friedel. „Denn der Schutz des Wolfes nach FFH-Richtlinie erfordert erhebliche Bemühungen bei Umsetzung des Herdenschutzes, bevor ein „Schadwolf” entnommen werden darf. Wölfe, die sich auf 200 Meter an Stallungen annähern, als „Risikotiere” einzustufen, entbehrt jeglicher fachlicher Grundlage.“

Nach Angaben der Naturschutzorganisation WWF leben in Europa etwa 17 000 Wölfe, davon rund 550 in den Alpen. In Tirol wurden zuletzt rund 20 Tiere gezählt. In Bayern haben sich nach Behördenangaben mindestens 26 Wölfe angesiedelt. Hinzu kommen zahlreiche durchwandernde Tiere. Seit 1996 ist der Wolf zurück in Deutschland, vor allem in der Lausitz und in Brandenburg. In Bayern sind seit 2016 standorttreue Exemplare registriert.

2022 hat das Landesverwaltungsgericht auf Drängen der Behörden den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen mit der Bitte zu einer Rechtsauslegung der FFH-Richtlinie. Bis zu einer Entscheidung des EuGH will Tirol alle Möglichkeiten zum Schutz der Almwirtschaft ausschöpfen. Eine Stoßrichtung beim EuGH betrifft den Gleichheitsgrundsatz. Vom Schutzregime der FFH-Richtlinie sind laut Landesregierung diverse EU-Länder ausgenommen.

© dpa-infocom, dpa:230208-99-520539/3


Von dpa
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