Im vergangenen Jahr hat es fast 1.200 Mal in deutschen Wäldern gebrannt - das ist mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr. Dabei wurden rund 2.600 Hektar Wald vernichtet - eine Fläche, so groß wie 3.700 Fußballfelder. Auch im Müritz-Nationalpark versuchen seit Montag mehrere Hundert Einsatzkräfte, lodernde Waldflächen unter Kontrolle zu bringen.
Wie groß die Gefahr eines Waldbrands für einzelne Regionen Deutschlands ist, ermittelt der Deutsche Wetterdienst (DWD) Tag für Tag anhand des Waldbrandgefahrenindex. Für die kommenden Tage schätzt der DWD die Gefahr für den Großteil des Landes als gering oder mittel ein, nur im Nordosten und Südwesten wird das Risiko teilweise höher eingestuft.
Waldbesucherinnen und Waldbesucher können ihren Teil dazu beitragen, kein Risikofaktor zu sein - indem sie einige einfache Tipps befolgen, die die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und der ADAC Hessen-Thüringen bereithalten:
Ist doch mal etwas schiefgegangen oder haben Sie einen Waldbrand im Anfangsstadium gesichtet, rät die Landesregierung Baden-Württembergs, Ruhe zu bewahren und die 112 zu wählen.
Wichtig sind für den Notruf die Angaben über den Brandort, das Brandgeschehen (brennt Bodenvegetation oder Baumkronen), ob Personen, Häuser und andere Einrichtungen in Gefahr sind und von wo aus der Brand gemeldet wird. Über die App „Hilfe im Wald“ können Einsatzkräfte im Notfall direkt zum eigenen Standort navigiert werden.
Wer versehentlich einen Brand verursacht, haftet zwar für entstandene Schäden, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden aber. Dafür sollte die Deckungssumme bei mindestens 15 Millionen Euro liegen. Ist tatsächlich der heiße Katalysator des Autos ursächlich für den Brand, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf.
Wer vorsätzlich einen Brand herbeiführt, kann hingegen nicht auf den Versicherungsschutz bauen. In diesen Fällen leisten Anbieter nämlich nicht. Stattdessen drohen Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Wer zumindest fahrlässig handelt, kann ebenfalls mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr rechnen.
© dpa-infocom, dpa:260716-930-393410/1