Stiftung verlost „Grunderbe“ in Frankfurt | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 17.04.2024 12:39

Stiftung verlost „Grunderbe“ in Frankfurt

Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch. (Foto: Monika Skolimowska/dpa)
Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch. (Foto: Monika Skolimowska/dpa)
Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch. (Foto: Monika Skolimowska/dpa)

Wer in den ärmeren Stadtteilen im Westen Frankfurts wohnt und 1993 geboren ist, kann am Mittwochabend 20.000 Euro gewinnen. Das Geld stammt von der Stiftung „Ein Erbe für jeden“, die dreimal im Jahr ein „Grunderbe“ an drei bundesweit ausgeloste 30-Jährige verschenkt. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk (hr) über die Aktion berichtet.

Ziel der Stiftung mit Sitz im oberfränkischen Marktleugast ist es, „die wirtschaftlichen Startchancen für junge Erwachsenen etwas anzugleichen“, wie Stiftungsvorstand Christoph Prüm der Deutschen Presse-Agentur sagte. Er habe es lebenslang als falsch empfunden, dass das Leben junger Menschen weitgehend vorbestimmt werde vom finanziellen Status ihrer Eltern, erklärte der 74-Jährige.

Der pensionierte Heizungsbauer überredete einen Freund, Geld zu geben für die Umsetzung seiner Idee vom bedingungslosen „Grunderbe“. Das Startkapital reicht für zwölf Gewinner. Prüm hofft, dass sich danach neue Geldgeber finden. Fünf Gewinner wurden bereits bestimmt, in Frankfurt folgt nun Nummer sechs.

Damit das Geld in Deutschland gleichmäßig verteilt wird, werden zuerst Gebiete ausgelost. Danach wird - per Würfel - aus den Bewerbern der Sieger bestimmt. Die erste Gewinnerin wurde im Oktober 2022 in Koblenz ermittelt, danach wurde in Gütersloh, Hamburg-Nord, Wuppertal und Aachen gewürfelt. Die nächsten drei Orte oder Regionen werden im Mai ausgelost.

Bewerber müssen 30 Jahre alt sein und - für die Verlosung im Volkshaus Sossenheim am Mittwoch - in den Stadtteilen Sossenheim, Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Unterliederbach und Zeilsheim wohnen. Sie müssen deutsche Staatsbürger sein und dürfen noch nichts Nennenswertes geerbt haben.

Danach wird ein Vertrag geschlossen, in dem sich der Sieger verpflichtet, „Bedingungen der Fairness“ einzuhalten: sollte er später etwas erben, muss er einen Teil der Stiftung abgeben. Und er muss das Geld zuerst drei Jahre auf die hohe Kante legen - eine „Hilfestellung“, um sich langsam an den Gedanken von Vermögen zu gewöhnen und das Geld nicht sofort auszugeben, wie Prüm erklärt.

Wer denkt, dass die Stiftung von Bewerbern überrannt wird, irrt: In Frankfurt hatten sich bis Anfang 2024 gerade drei 30-Jährige beworben. Die Stiftung wollte daraufhin alle infrage kommenden Menschen anschreiben, scheiterte Prüm zufolge aber am Einwohnermeldeamt. Nach Intervention von Wissenschaftlern, die das Projekt begleiten, habe man immerhin die Adressen von einem Drittel erhalten. Von diesen 340 Personen hätten sich aber nur 50 angemeldet.

© dpa-infocom, dpa:240417-99-707351/3


Von dpa
north