Verein klagt gegen Windräder in der Nähe von Denkmälern
Eine bayerische Gesetzesänderung, die den Bau von Windrädern in der Nähe von Denkmälern erleichtert, muss vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft werden. Der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität hat Klage gegen die Neuregelung erhoben, die im Juli in Kraft getreten ist. Gleichzeitig sei beantragt worden, die Änderungen des bayerischen Denkmalschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vorläufig außer Vollzug zu setzen. „Dadurch soll verhindert werden, dass Behörden und Planungsverbände einseitig Fakten zulasten des Denkmal- und Kulturlandschaftsschutzes schaffen“, teilte der Verein am Mittwoch mit. Das Gericht bestätigte den Eingang einer Klage zu dem Komplex.