Gefälschter Impfausweis kann zu fristloser Kündigung führen
Führt ein Arbeitgeber eine Impfpflicht für Mitarbeitende mit Kundenkontakt ein und legt der Arbeitnehmer daraufhin einen gefälschten Impfpass vor, so darf diesem fristlos gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht in Köln entschieden.