Die Kosten für eine im Volksmund als „Abend der Wahrheit“ bezeichnete Veranstaltung muss Sandra Bonnemeier aus eigener Tasche bezahlen. Doch das Gros der Schadensersatzforderungen der Stadt Leutershausen an die Ex-Bürgermeisterin hat das Verwaltungsgericht Ansbach als unbegründet eingestuft.