Hohe Haftstrafen im Lüneburger Betonplatten-Prozess | FLZ.de

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Veröffentlicht am 21.01.2026 03:32, aktualisiert am 21.01.2026 14:00

Hohe Haftstrafen im Lüneburger Betonplatten-Prozess

Einer der beiden Angeklagten (Mitte) im Betonplatten-Prozess.  (Foto: Philipp Schulze/dpa)
Einer der beiden Angeklagten (Mitte) im Betonplatten-Prozess. (Foto: Philipp Schulze/dpa)
Einer der beiden Angeklagten (Mitte) im Betonplatten-Prozess. (Foto: Philipp Schulze/dpa)

Weil sie Betonplatten und Eisenstangen von Autobahnbrücken geworfen haben, müssen zwei Angeklagte jahrelang ins Gefängnis. Das Lüneburger Landgericht verurteilte einen 23 Jahre alten Mann aus Itzehoe in Schleswig-Holstein wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft und einen 32-Jährigen aus Einhausen in Thüringen zu elf Jahren Haft. Auch das Merkmal der Heimtücke sei erfüllt, urteilte das Schwurgericht. 

Damit ging die Kammer über die Forderung der Staatsanwaltschaft nach zehn Jahren Haft für die Angeklagten hinaus. Beide sitzen nach den Würfen von Autobahnbrücken seit Juni vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle wurden nicht aufgehoben. Die Verteidigung kündigte Revision an. Sie setzte sich für geringere Strafen ein, maximal acht Jahre. 

Die Männer warfen nach ihrer gemeinsamen Arbeit Steine, eine Betonplatte und einen Baumstamm von Autobahnbrücken in mehreren Bundesländern – teils auch direkt auf vorbeifahrende Fahrzeuge. Hinterher stellte sich das geständige Duo als Retter dar.

© dpa-infocom, dpa:260121-930-573782/3


Von dpa
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