Mit einem betrügerischen Geschäftsmodell aus Firmengründungen und Scheinrechnungen soll eine Bande in München zu Unrecht Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von 1,7 Millionen Euro erhalten haben. Die Angeklagten hätten den Scheincharakter ihrer Geschäfte mit einem aufwendigen Rechnungs- und Zahlungskarussell verschleiert, teilte das Landgericht München I mit. Die Wirtschaftsstrafkammer verurteilte deshalb am Donnerstag vier Männer unter anderem wegen banden- und gewerbsmäßigen Subventionsbetrugs beziehungsweise Beihilfe dazu zu Freiheitsstrafen. Das Strafmaß der geständigen Angeklagten lag zwischen zweieinhalb und viereinhalb Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Männer hätten sich in einer akuten Notsituation, in der unbürokratische Hilfen ausdrücklich wünschenswert seien, auf Kosten der Allgemeinheit bereichert, kritisierte die Vorsitzende Richterin der 6. Großen Strafkammer, die darin eine hohe kriminelle Energie sah. Zwei der Angeklagten hätten die Hilfszahlungen beispielsweise zum Erwerb je eines Sportwagens genutzt.
Nach Überzeugung des Gerichts führten die Männer eines oder mehrere Unternehmen in der Gastro- und Eventbranche. Mit Blick auf den Betrug gründeten sie dem Urteil zufolge gemeinsam ein weiteres Unternehmen, um damit während der Pandemie angeblich Hygieneprodukte, Schulungen und hygienefördernde Umbauten zu verkaufen. In großem Umfang stellten sie die Leistungen demnach diversen Unternehmen, darunter auch ihren eigenen, in Rechnung - allerdings nur zum Schein. Mit den Rechnungen täuschten sie dann nach Angaben des Gerichts hohe Aufwendungen für Hygiene-, Umbau- und Schulungsmaßnahmen vor, um dafür staatliche Corona-Hilfen zu erlangen.
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