Die Istanbul-Konvention gilt seit 2023 in Deutschland ohne Vorbehalte. Ziel des völkerrechtlichen Vertrages: Gewalt gegen Frauen bekämpfen und verhüten. Welche Bedeutung die Konvention für Kommunen hat, erläuterte Dr. Susanne Nothhafft, Rechtsprofessorin der Katholischen Stiftungshochschule München, am Landratsamt Ansbach.