Serbien: Untersuchungsausschuss zu Massakern ausgesetzt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 21.07.2023 18:38

Serbien: Untersuchungsausschuss zu Massakern ausgesetzt

Demonstranten protestieren am 09.06.2023 in Belgrad gegen den Umgang der serbischen Regierung mit den Amokläufen. (Foto: Marko Drobnjakovic/AP/dpa)
Demonstranten protestieren am 09.06.2023 in Belgrad gegen den Umgang der serbischen Regierung mit den Amokläufen. (Foto: Marko Drobnjakovic/AP/dpa)
Demonstranten protestieren am 09.06.2023 in Belgrad gegen den Umgang der serbischen Regierung mit den Amokläufen. (Foto: Marko Drobnjakovic/AP/dpa)

Der erst am Dienstag gebildete Untersuchungsausschuss des serbischen Parlaments zur Aufklärung zweier Amokläufe Anfang Mai hat seine Tätigkeit ausgesetzt. Das Gremium reagierte auf eine Petition der Familien von Opfern des Schulmassakers in Belgrad. Diese hatten darin verlangt, dass der Ausschuss den Ermittlungen der Justiz nicht vorgreife, berichtete das staatliche Fernsehen RTS.

Am 3. Mai hatte ein 13-Jähriger in einer Belgrader Schule neun Mitschüler und einen Wachmann erschossen. Einen Tag später schoss ein 21-Jähriger in Mladenovac bei Belgrad auf Menschen und tötete acht von ihnen. Die beiden Massaker, die mutmaßlich nicht miteinander zusammenhingen, hatten die serbische Gesellschaft tief erschüttert.

Sorge über Verlauf der Ermittlungen

In ihrer Petition brachten die Opferfamilien die Befürchtung zum Ausdruck, dass die Tätigkeit des parlamentarischen Ausschusses die staatsanwaltlichen Ermittlungen und das darauffolgende Gerichtsverfahren gefährden könnte. Das Gremium schloss sich dieser Auffassung an und stellte seine Tätigkeit vorübergehend ein.

In beiden Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft noch, weder liegen Anklagen vor noch wurden Gerichtstermine anberaumt. Im Falle des 13-Jährigen kommt hinzu, dass dieser zur Tatzeit nach serbischer Rechtslage noch nicht strafmündig war. Er wird derzeit in einer psychiatrischen Anstalt beobachtet. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten sich gegen den Vater, der möglicherweise seine Aufsichtspflichten verletzt hat. Wie die Justizbehörden bestätigten, hatte er mit dem Sohn mehrfach das Schießen an einem Schießstand geübt.

© dpa-infocom, dpa:230721-99-488563/3


Von dpa
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