Schüsse in Kiew: Verhalten der Polizei wirft Fragen auf | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 19.04.2026 10:55

Schüsse in Kiew: Verhalten der Polizei wirft Fragen auf

Polizeikräfte sperren zum Schutz von Zivilisten eine Straße in Kiew bei einer Schießerei - allerdings sollen sich Berichten zufolge nicht alle Beamten so professionell verhalten haben. (Foto: Dan Bashakov/AP/dpa)
Polizeikräfte sperren zum Schutz von Zivilisten eine Straße in Kiew bei einer Schießerei - allerdings sollen sich Berichten zufolge nicht alle Beamten so professionell verhalten haben. (Foto: Dan Bashakov/AP/dpa)
Polizeikräfte sperren zum Schutz von Zivilisten eine Straße in Kiew bei einer Schießerei - allerdings sollen sich Berichten zufolge nicht alle Beamten so professionell verhalten haben. (Foto: Dan Bashakov/AP/dpa)

Einen Tag nach tödlichen Schüssen in Kiew laufen die Ermittlungen nicht nur zu den Hintergründen der Tat, sondern auch zum Verhalten der Polizei. Innenminister Ihor Klymenko kündigte die Einleitung eines Dienstaufsichtsverfahrens an. „Dienen und schützen ist nicht nur eine Losung“, schrieb er auf Telegram. Dies müsse mit Professionalität einhergehen – gerade in kritischen Situationen, wenn das Leben von Menschen auf dem Spiel stehe. Hintergrund der Kritik ist offenbar ein Video, das in den sozialen Netzwerken kursiert.

Zu sehen sind zwei Polizisten, die bei einem kleinen Jungen stehen, bei den ersten Schüssen aber einfach weglaufen und das Kind allein lassen. Der Junge flieht kurz darauf auch und kann entkommen. Allerdings trifft es in dem von Augenzeugen aufgenommenen Video einen Mann, der unmittelbar neben dem Jungen vor den Schüssen davonläuft.

Die Bluttat mit mindestens sechs Toten und mehr als einem Dutzend Verletzten wird von den Behörden als Terroranschlag eingestuft. Ob es einen politischen Hintergrund der Tat oder eine direkte Verbindung zu der seit vier Jahren laufenden russischen Invasion gibt, ist allerdings weiter völlig offen. Der Todesschütze wurde zwar in Moskau geboren, besaß aber seit langem die ukrainische Staatsbürgerschaft. Für den Besitz der Tatwaffe hatte der 58-Jährige eine Erlaubnis.

© dpa-infocom, dpa:260419-930-964548/1


Von dpa
north