Schmalenbach: Der Streit um die Freizeitoase geht weiter | FLZ.de

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Veröffentlicht am 23.11.2023 13:14, aktualisiert am 01.12.2023 13:28

Schmalenbach: Der Streit um die Freizeitoase geht weiter

Darf der Gnadenhof in Schmalenbach wieder aufsperren? Katrin Schülein, hier mit ihren Kamerun-Schafen, gibt sich trotz des bestehenden Konflikts mit dem Veterinäramt zuversichtlich. (Foto: Florian Pöhlmann)
Darf der Gnadenhof in Schmalenbach wieder aufsperren? Katrin Schülein, hier mit ihren Kamerun-Schafen, gibt sich trotz des bestehenden Konflikts mit dem Veterinäramt zuversichtlich. (Foto: Florian Pöhlmann)
Darf der Gnadenhof in Schmalenbach wieder aufsperren? Katrin Schülein, hier mit ihren Kamerun-Schafen, gibt sich trotz des bestehenden Konflikts mit dem Veterinäramt zuversichtlich. (Foto: Florian Pöhlmann)

Die Freizeitoase in Schmalenbach bleibt bis auf Weiteres geschlossen. In einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ansbach fand sich zwischen der Betreiberin und dem beklagten Freistaat Bayern in Person des Veterinäramts keine Lösung. Nun muss ein Richter den Streitfall entscheiden.

Die Argumente zwischen den beiden Parteien sind längst ausgetauscht, seit Jahren schwelt ein Konflikt zwischen Katrin Schülein und der im Landratsamt angesiedelten Behörde.Gegen Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes, hat sie inzwischen Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt. Er soll unter anderem gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben. Ihrerseits hatte die Behörde wegen der Schülein zur Last gelegten Verstöße ein Zwangsgeld von insgesamt rund 4400 Euro verhängt, das die Betreiberin noch nicht bezahlt hat.

Wie in der Verhandlung nun klar wurde, hat sich die bemängelte Unterbringung ihrer Hunde insgesamt verbessert. Auch die baulichen Auflagen für die Zwinger der bei ihren Vorbesitzern aggressiv auffällig gewordenen Vierbeiner hat die Betreiberin umgesetzt. Die Anzahl ihrer Hunde hat sich inzwischen wie vom Amt vorgeschrieben auf drei reduziert, offiziell sind sie inzwischen auf ihren Lebensgefährten übertragen. Um die Versorgung kümmert sich Schülein aber weiterhin. „Das geht so nicht“, hielt ihr Richter Thilo Reindl mit Blick auf die gesetzlichen Bestimmungen vor.

Ein Kunstgriff soll helfen

Daneben klagte Schülein gegen die Zwangsschließung ihrer Freizeitoase, die das Landratsamt im August angeordnet hatte. Grundlage dafür war, dass die Behörde in ihrem Fall genau hinschaute und feststellte, dass die Tierliebhaberin nicht über eine Betriebserlaubnis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes verfügt. Dieser Sachkundenachweis für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten in dem Bereich ist an die Zuverlässigkeit, Sachkunde und eine artgemäße Tierhaltung gebunden.

„Frau Schülein wird als nicht geeignet gesehen“, schilderte ihr Anwalt, Karl Piereth, die Ausgangslage. Dazu muss kein psychologisches Gutachten einer neutralen Person herangezogen werden – darüber darf die Behörde „Par ordre du mufti“ entscheiden. Daher versucht es Schülein nun über einen Kunstgriff: Mit Manuel Buck will der Zoologische Leiter des Raubtierasyls in Wallersdorf, der als ausgebildeter Tierpfleger über Paragraf 11 verfügt, diese Verantwortung für den von der Tierliebhaberin betriebenen Gnadenhof übernehmen.

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Nur ist dessen Antrag noch nicht bearbeitet, befand Dr. Zechmeister auf Nachfrage des Richters und schränkte gleich ein: „Man kann immer nur auf einer Hochzeit tanzen.“ Zudem könne so eine Genehmigung bis zu drei Monate dauern – womöglich ginge es aber auch etwas schneller, hieß es von Seiten der Behördenvertreter. Zeit, die Schülein wohl nicht hat. Seit August verdient sie keinen einzigen Cent, die Kosten für die Tiere drohen davonzulaufen.

„Das Sinnvollste ist, sich zusammenzuraufen“, versuchte sich der Richter an einer einvernehmlichen Lösung. „Wenn Probleme auftauchen, redet man miteinander. Und dann kann man einen Neuanfang starten.“

Behörde drängt auf eine Entscheidung

Schülein stimmte zu, ihre Versuche in den zurückliegenden Monaten, bestehende Defizite mit Unterstützung des Veterinäramtes Schritt für Schritt abzuarbeiten, sollen allerdings nicht auf Gegenliebe gestoßen sein. Dem Ansinnen Schüleins, die Klage vorerst ruhen zu lassen, stimmte das Veterinäramt nicht zu. „Wir brauchen eine Entscheidung“, so Zechmeister.

Den Vorschlag des Gerichts, die Klagen zurückzunehmen und im Gegenzug die verhängten Strafgelder nicht einzutreiben, fand ebenfalls kein Gehör. Nun muss das Gericht entscheiden, ob der bei Kindern und Familien beliebte Gnadenhof für Tiere wieder öffnen darf – oder nicht.


Florian Pöhlmann
Florian Pöhlmann
Nach der journalistischen Grundausbildung beim Fernsehen rief 1999 die große weite Welt des Sports, die ich in Nürnberg in nahezu allen Facetten kennenlernen und in verantwortlicher Position gestalten durfte. Erst der verlockende Ruf aus Ansbach und die Aussicht, im fortgeschrittenen Alter Neues zu wagen, sorgten ab 2021 für einen Neustart in der Lokalredaktion.
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