Ob verschmierte Sitze, ein abgebrochener Türgriff oder ein Kratzer im Lack: Wenn Kinder im sogenannten Elterntaxi mitfahren, kann schnell einmal etwas beschädigt werden - am eigenen Auto oder am Wagen anderer Eltern. Doch wer muss in solchen Fällen für den Schaden aufkommen? Haften die Eltern des Kindes, der Fahrzeughalter oder greift eine Versicherung? Die unbefriedigende Antwort: Es kommt darauf an.
„Wenn mitgenommene Kinder das eigene oder fremde Autos beschädigen, hängt die Haftung vom Alter ab“, teilt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer mit:
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