Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen: Diese und andere Geräte sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn der Kunde es verlangt. Das EU-Parlament hat nun grünes Licht für ein seit Langem gefordertes „Recht auf Reparatur“ gegeben. Das Vorhaben im Überblick:
In der EU sollen Kunden in Zukunft das Recht haben, bestimmte Geräte reparieren zu lassen. Betroffenen muss also grundsätzlich eine Reparaturoption angeboten werden, solange das Produkt noch reparierbar ist. Konkret geht es vor allem um Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen. Unter das Gesetz fallen Waren, bei denen die EU bereits in anderen Rechtstexten Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt hat. Die Liste der betroffenen Produkte kann daher in Zukunft noch erweitert werden.
Hersteller müssen den geplanten Regeln zufolge außerdem Informationen bereitstellen, um Reparaturen auch unabhängigen Werkstätten zu erleichtern. Zudem sollen unabhängige Reparaturdienste nicht mehr am Einbau von gebrauchten oder 3D-gedruckten Ersatzteilen gehindert werden können. Wenn eine Reparatur technisch nicht möglich ist, können Verbraucher auch ein Ersatzgerät bekommen. „Für die Verbraucherinnen und Verbraucher entfallen so lange Wartezeiten für eine Reparatur“, teilte der Branchenverband Bitkom mit. Der Digitalverband hätte sich aber klarere Regeln gewünscht, in welchen Fällen dies möglich ist.
Ja, es soll nach Angaben der EU-Staaten eine Gewährleistung eingeführt werden, die für ein Jahr nach einer Reparatur gilt. Das soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher darauf vertrauen können, dass sich eine Reparatur lohnt.
Als die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Umsetzung der neuen Vorgaben präsentierte, schätzte sie, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und 3 Millionen Tonnen weniger Abfall anfallen dürften. Wenn sich dies bewahrheitet, werden die neuen Regeln positive Auswirkungen auf die Umwelt haben, da weniger Produkte aufgrund kleiner Defekte entsorgt werden.
Jeder EU-Staat muss mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen. Diese Auflage kann beispielsweise durch Reparaturgutscheine, durch die sich der Staat an den Kosten einer Reparatur beteiligt, erfüllt werden. So werden Reparaturen für Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger. Denkbar ist aber auch, Informationskampagnen durchzuführen oder Reparaturinitiativen Räume bereitzustellen. Zudem stellt das neue Gesetz laut EU-Parlament klar, dass Hersteller keine Vertragsklauseln, Hardware oder Software einsetzen dürfen, die die Reparatur erschweren.
Mit der Zustimmung des EU-Parlaments müssen nur noch die EU-Staaten final zustimmen. In der Regel ist das eine reine Formalität, da Unterhändler der EU-Staaten daran beteiligt waren, als die neuen Regeln ausgehandelt wurden. Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke zeigte sich zuversichtlich, dass dies „in Kürze“ geschehen werde. Wenn alle Institutionen zugestimmt haben, kann der Rechtstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Dann müssen die Vorgaben innerhalb einer Frist von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
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