Die Regierungspläne für ein Recht auf Reparatur stoßen bei der Opposition auf Vorbehalte. Die AfD warnte bei der ersten Lesung im Bundestag vor überzogenen Haftungsrisiken zulasten kleiner Händler. Grünen und Linken geht der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hingegen nicht weit genug. Sie fordern unter anderem klarere Regelungen und Fristen sowie einen staatlichen „Reparaturbonus“.
Mit der geplanten Reform soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist dafür läuft am 31. Juli ab. Der Entwurf sieht strengere Vorgaben für die Hersteller vor.
Die neuen Regeln bieten aus Sicht von Justizministerin Hubig mit der verlängerten Gewährleistung einen konkreten Anreiz, sich für eine Reparatur zu entscheiden statt für die Lieferung eines neuen Produkts. Sie sagt: „Reparieren ist besser als Wegwerfen“ - für den Geldbeutel und für die Umwelt.
Auch die kommunale Abfallwirtschaft sieht in dem Gesetzentwurf einen wichtigen Hebel, um Ressourcen zu schonen - „denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht“, erläuterte der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in seiner Stellungnahme.
Kritik kommt hingegen von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). „Unklare Formulierungen und Vorgaben, die in der Praxis kaum umsetzbar sind, würden zusätzliche Bürokratie, Rechtsunsicherheit und unnötige Belastungen schaffen“, heißt es in einer Mitteilung. Viele Betriebe fragten sich: Wie teuer darf eine Reparatur künftig sein? Wie lange darf sie dauern? Diese Unsicherheiten bremsten das prinzipiell begrüßenswerte Ziel, durch mehr Reparaturen Ressourcen zu schonen.
Mit dem Reparaturbonus, den es in einigen Städten beziehungsweise Bundesländern gibt, hat die geplante Gesetzesänderung nichts zu tun.
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