Regeln zum Fahren von E-Scootern | FLZ.de

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Veröffentlicht am 27.02.2023 15:11

Regeln zum Fahren von E-Scootern

Ein E-Scooter in der Münchener Innenstadt. Wer mit dem Tretroller unterwegs ist, der sollte sich bewusst sein, dass die gleichen Promillegrenzen wie für den PKW gelten. (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Ein E-Scooter in der Münchener Innenstadt. Wer mit dem Tretroller unterwegs ist, der sollte sich bewusst sein, dass die gleichen Promillegrenzen wie für den PKW gelten. (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Ein E-Scooter in der Münchener Innenstadt. Wer mit dem Tretroller unterwegs ist, der sollte sich bewusst sein, dass die gleichen Promillegrenzen wie für den PKW gelten. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Für das Fahren mit E-Scootern gibt es mehrere Regeln: Es gilt ein Mindestalter von 14 Jahren, eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Benutzt werden müssen vorrangig Radwege, ansonsten die Fahrbahn. Der Gehweg ist tabu.

Nur ein Fahrer oder eine Fahrerin pro Scooter sind erlaubt. Ein Helm muss nicht getragen werden, wird wegen der Unfallgefahr aber empfohlen. Ebenso soll das Anfahren, Fahren und Bremsen an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr geübt werden.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit sind 20 Stundenkilometer. Für Alkohol am Lenker gilt dasselbe wie für Alkohol am Steuer: Ab 0,5 Promille drohen ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei.

© dpa-infocom, dpa:230227-99-757856/3


Von dpa
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