Reform: So verändert sich Ihr Pflegebeitrag ab dem 1. Juli | FLZ.de

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Veröffentlicht am 01.08.2023 15:09

Reform: So verändert sich Ihr Pflegebeitrag ab dem 1. Juli

Teure Sache, die Pflege: Mit der Pflegereform soll die Finanzierung vorerst gesichert werden. (Foto: Tom Weller/dpa/dpa-tmn)
Teure Sache, die Pflege: Mit der Pflegereform soll die Finanzierung vorerst gesichert werden. (Foto: Tom Weller/dpa/dpa-tmn)
Teure Sache, die Pflege: Mit der Pflegereform soll die Finanzierung vorerst gesichert werden. (Foto: Tom Weller/dpa/dpa-tmn)

Ab dem 1. Juli zahlen viele Beschäftigte höhere Beiträge bei der Pflegeversicherung. Grund ist die Pflegereform, die die gestiegenen Kosten in der Branche abfedern und die Finanzierung fairer gestalten soll. Denn nicht bei allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird mehr vom Lohn einbehalten. Vor allem Beschäftigte ohne Kinder müssen mehr leisten, während Familien mit jüngeren Kindern entlastet werden. Wie macht sich das konkret bemerkbar?

Für kinderlose Beschäftigte steigt der Arbeitnehmeranteil bei der Pflegeversicherung von derzeit 1,875 Prozent auf 2,3 Prozent des Bruttoeinkommens an.

Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3000 Euro werden demnach statt der bisherigen 56,25 Euro dann 69 Euro vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Damit landen jeden Monat 12,75 Euro weniger im Geldbeutel, aufs Jahr gerechnet sind es 153 Euro. Das hat das Ratgeberportal finanztip.de berechnet.

Wer mehr verdient, hat eine entsprechend höhere Belastung. Bei geringeren Einkommen fällt die Mehrbelastung niedriger aus.

Moderate Entlastung für Familien

„Eine Mutter mit zwei Kindern unter 25 Jahren wird hingegen entlastet“, sagt Jan Scharpenberg von finanztip.de. Denn bei ihr sinkt der Arbeitnehmeranteil ab dem 1. Juli von 1,525 auf 1,45 Prozent. Beim Bruttogehalt von 3000 Euro hat sie nun jeden Monat 2,25 Euro mehr im Geldbeutel - also 27 Euro pro Jahr. Denn sie muss dann statt 45,75 Euro nur noch 43,50 Euro Monatsbeitrag zur Pflegeversicherung leisten.

„Allerdings bleibt dieser Beitragssatz nur so lange bestehen, bis das letztgeborene Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat“, sagt Scharpenberg. Denn die Entlastung auf Lebenszeit gibt es immer nur für ein Kind. Sobald das jüngste Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, steigt ihr Beitragssatz nach derzeitigem Stand auf 1,7 Prozent an, das wären 51 Euro pro Monat.

Wer mehr als zwei junge Kinder hat, wird noch stärker entlastet. Bei drei Kindern beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung nur noch 1,2 Prozent, bei vier Kindern 0,95 Prozent und bei fünf und mehr Kindern 0,7 Prozent. Die Entlastung gilt je für beide Elternteile.

Rentner müssen den vollen Beitrag alleine stemmen

Rentner trifft die Pflegereform besonders, weil sie die Beiträge zur Pflegeversicherung in voller Höhe zahlen müssen - bei ihnen gibt es schließlich keinen Arbeitgeber mehr, der einen Teil des Beitrags übernimmt.

Ein kinderloser Ruheständler, der 1800 Euro Rente bezieht, muss darum ab dem 1. Juli einen monatlichen Beitrag von 72 statt bislang 61,20 Euro leisten, ergeben die Berechnungen des Ratgeberportals. Das sind 10,80 Euro mehr.

Bei gleicher Rentenhöhe muss ein Rentner mit Kindern über 25 Jahren nur 6,30 Euro pro Monat mehr zahlen. Sein Beitrag steigt von 54,90 Euro auf 61,20 Euro an.

© dpa-infocom, dpa:230616-99-82650/2


Von dpa
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