Prozess in Ansbach: Als die Nachbarin „Stopp” ruft, bleibt der Einbrecher stehen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 26.03.2025 16:45

Prozess in Ansbach: Als die Nachbarin „Stopp” ruft, bleibt der Einbrecher stehen

An einem Samstagmittag im September 2024 hebelten die Einbrecher eine Terrassentür in Ansbach auf. (Symbolbild: Silvia Marks/dpa-tmn)
An einem Samstagmittag im September 2024 hebelten die Einbrecher eine Terrassentür in Ansbach auf. (Symbolbild: Silvia Marks/dpa-tmn)
An einem Samstagmittag im September 2024 hebelten die Einbrecher eine Terrassentür in Ansbach auf. (Symbolbild: Silvia Marks/dpa-tmn)

Während ein 80-jähriger Ansbacher vor dem Fußballstadion in Nürnberg Bratwürste verkaufte, räumten ihm im September 2024 zwei Männer die Wohnung aus. Einer wurde gefasst. Dass der nur Schmiere gestanden ist, nahm ihm das Amtsgericht Ansbach nicht ab – der 60-Jährige wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Es war bekannt, dass der 80-Jährige - der von sich selbst sagt, er sei seit vielen Jahren und noch immer als „Geschäftsmann“ tätig - traditionell nicht zu Hause ist, wenn in Nürnberg Profifußball gespielt wird. Er steht dann an seinem Bratwurststand am Max-Morlock-Stadion.

Der vierte Einbruch in zehn Jahren

Inzwischen ist er überzeugt davon, dass das nicht nur die Fußballfans wissen. „In den vergangenen zehn Jahren wurde bei mir viermal eingebrochen“, sagt er als Zeuge vor dem Amtsgericht in Ansbach aus. Und zwar immer dann, wenn er auswärts unterwegs war, um Essen und Getränke zu verkaufen.

Genauere Informationen zum Tagesablauf und über die Wohnsituation des Opfers hatte auch ein Mittäter, äußert sich der Angeklagte im Gerichtssaal. Mit seiner Lebensgefährtin und seinem Sohn wohne er eigentlich in Serbien. Die Suche nach Arbeit habe ihn jedoch nach Nürnberg verschlagen. Hier habe er in einer Kneipe Männer kennengelernt, die den Einbruch in Ansbach planten. „Sie haben mir eine Belohnung versprochen, wenn ich mitmache“, erzählt der Angeklagte.

Mit dem „Brat” und Stemmeisen in die Wohnung

Obwohl er „keine großen finanziellen Probleme hatte“, stimmte er zu. Unter „Brat“, was auf kroatisch übersetzt „Bruder“ bedeutet, hat er die Nummer seines Komplizen im Handy gespeichert. Das hat die polizeiliche Auswertung nach der Tat ergeben.

Via Chat verabredeten sich die beiden an einem Samstagmittag im September vergangenen Jahres am Ansbacher Bahnhof. Von dort aus liefen sie zum Haus ihres Opfers.

Nachdem sie die Terrassentür mit einem Stemmeisen aufgehebelt hatten, packten sie unter anderem ein: Eine Rolex-Uhr, zwei Goldbarren, ein silbernes Zigarettenetui, eine Kakao-Kanne von Meissen, Schmuck sowie 1600 Euro Bargeld. Nach Schätzung der Staatsanwaltschaft betrug der Wert der Beute insgesamt mindestens 80.000 Euro, der Geschädigte selbst geht von 120.000 Euro aus.

Antiquitäten als Altersvorsorge

„Ich bin mein Leben lang nicht in den Urlaub gefahren. Von meinem Geld habe ich mir Antiquitäten gekauft – das ist meine Altersvorsorge“, so erklärt er die vielen Wertgegenstände in seiner Wohnung. Doch die drei Diebstähle, die vor dem letzten Einbruch im September 2024 passiert waren, haben ihn vorsichtiger gemacht. Am Tresor im Keller hat er eine Alarmanlage angebracht. „Die, die mich heimsuchen, sind nicht die Hellsten“, vermutet er im Gerichtssaal.

Die Pläne des Angeklagten und seines „Brat“ zumindest durchkreuzte die Alarmanlage. Als sie losging, wurde auch die Nachbarschaft aufmerksam. Als eine Nachbarin zur Gartenpforte eilte, um nach dem Rechten zu sehen, rannten ihr zwei Männer entgegen, die sich gerade die Masken von den Köpfen zogen.

„Stopp!“, schrie die Nachbarin. Der Angeklagte folgte der Aufforderung und ließ sich eine Tasche und seinen Rucksack mit Diebesgut abnehmen.

Sein „Brat“ ließ sich nicht beeindrucken und rannte mit seinem Teil der Beute davon. Nach ihm wird bis heute gefahndet.

Nachbarn hielten den Einbrecher fest

Der 60-Jährige jedoch wurde von einem weiteren Nachbarn bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Seit der Festnahme sitzt er in Haft. Von Anfang an hat er ausgesagt, er habe bei der Tat nur Schmiere gestanden. „Es tut mir leid, dass ich Ihre Lebensruhe gestört habe“, entschuldigt er sich vor Gericht bei seinem Opfer.

Der 80-Jährige nimmt an, doch mehr als der Wunsch nach einer Entschuldigung treibt ihn der um, zu erfahren, wer wirklich hinter den Einbrüchen steckt. „Ich vermute, die werden geschickt.“ Um mehr über den Mittäter und mögliche Hintermänner zu erfahren, macht er ein unmoralisches Angebot: „Wenn der Angeklagte mir verrät, wer dabei war, zahle ich ihm 10.000 Euro.“

Richter Thorsten Kamberger weist darauf hin, dass solche Deals im Gerichtssaal in keiner Weise zulässig sind. Der Angeklagte betont, dass er zu seinen Mittätern schweigen müsse. Er habe Angst, dass sie sonst seiner Familie etwas antun könnten, um sich zu rächen. „Ich weiß, dass sie gefährlich sind.“

Zweieinhalb Jahre ohne Bewährung verhängt das Gericht

Dass er sich entschuldigt und die Tat eingeräumt hat, rechnet ihm die Staatsanwaltschaft an. Sie beantragt für den 60-Jährigen wegen schwerem Wohnungseinbruchdiebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Verteidigerin Michaela Hegendörfer ist der Ansicht, dass man den Überfall auch als „fehlgeschlagen“ werten könnte. Sie sieht bei ihrem Mandanten „wenig kriminelle Energie“ und empfiehlt, nur die Mindeststrafe von einem Jahr zu verhängen.

Das Gericht übertrifft beide Forderungen. Der Angeklagte soll zweieinhalb Jahre in Haft. Zudem sollen von ihm 38.600 Euro eingezogen werden.

„Wir nehmen Ihnen nicht ab, dass sie nur Schmiere gestanden sind. Dazu brauchen Sie keine Sturmhaube. Sie haben Ihren Tatbeitrag kleingeredet“, begründet Richter Thorsten Kamberger das Urteil. Das, was der Angeklagte vor Gericht eingeräumt hat, habe geringen Wert. „Das hätte auch die Beweisaufnahme ergeben.“

Die Verteidigung akzeptiert das Urteil nicht und geht in Berufung.

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