Polizist stoppt Bewaffneten in Ansbach mit Schuss ins Bein: Verfahren eingestellt | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 29.04.2026 13:02

Polizist stoppt Bewaffneten in Ansbach mit Schuss ins Bein: Verfahren eingestellt

Im Ansbacher Stadtzentrum neben der Fußgängerzone stoppte die Polizei mit einem Schuss ins Bein einen Mann, der mit einem Messer bewaffnet war. (Foto: Zeynel Dönmez)
Im Ansbacher Stadtzentrum neben der Fußgängerzone stoppte die Polizei mit einem Schuss ins Bein einen Mann, der mit einem Messer bewaffnet war. (Foto: Zeynel Dönmez)
Im Ansbacher Stadtzentrum neben der Fußgängerzone stoppte die Polizei mit einem Schuss ins Bein einen Mann, der mit einem Messer bewaffnet war. (Foto: Zeynel Dönmez)

Ein 47-jähriger Mann löste am Abend des Samstags, 6. Dezember 2025, einen Polizeieinsatz in Ansbach aus. Ein Polizeibeamter stoppte den Tatverdächtigen mit einem Schuss ins Bein. Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat nun das Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten, welche Schüsse auf den 47-Jährigen abgegeben hatten, eingestellt.

Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der Platenstraße setzten kurz nach 23 Uhr den Polizeinotruf ab. Ein 47-jähriger Mann mit deutsch-kasachischer Staatsangehörigkeit hatte zuvor in der Wohnung seiner Mutter randaliert. Diese konnte ihre Wohnung verlassen und bei einer Nachbarin einen Notruf veranlassen.

Als eine Polizeistreife an der Wohnung eintraf, stellten die Beamten fest, dass sich der 47-Jährige mit einem Messer bewaffnet hatte. Die Polizeibeamten zogen sich daraufhin aus der Wohnung zurück und forderten Unterstützung an.

Ein Warnschuss wurde ignoriert

Das Polizeipräsidium Mittelfranken gab am Mittwoch bekannt, dass der Tatverdächtige sichtbar ein Messer mit sich führte. Dies sei im Zuge des Ermittlungsverfahrens unter anderem aufgrund von Zeugenbeobachtungen und Aufzeichnungen der von den Polizisten getragenen Bodycam bestätigt worden.

Die Beamten forderten den Mann auf, das Messer wegzulegen. Der Tatverdächtige ignorierte diese Aufforderungen jedoch und ging stattdessen auf die eingesetzten Beamten zu. Nachdem ein Warnschuss abgegeben worden war, kam es zum Schusswaffengebrauch gegen den 47-Jährigen. Zwei Polizisten schossen, einer traf den Tatverdächtigen am Bein. Nachdem die Polizisten den Mann medizinisch erstversorgt hatten, musste er in ein Krankenhaus gebracht werden, wo er weiterbehandelt wurde.

In der Nacht auf Sonntag kam es in Ansbach zu einem Polizeieinsatz mit Schusswaffengebrauch.  (Foto: Zeynel Dönmez)

Polizeieinsatz in Ansbach: Beamte schießen auf einen bewaffneten Mann

Weil ein 47-Jähriger in der Wohnung seiner Mutter in der Nacht auf Sonntag randaliert haben soll, rief sie den Notruf. Er hatte ein Messer bei sich.

BLKA ermittelte wegen der Schüsse

Vor Ort übernahmen Beamte des Kriminaldauerdienstes Mittelfranken erste Tatortmaßnahmen. Die Ermittlungen zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Schusswaffengebrauchs wurden wie in derartigen Fällen üblich durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) geführt und schließlich nach enger Abstimmung an die Staatsanwaltschaft Ansbach übergeben.

Die Staatsanwaltschaft Ansbach stellte abschließend fest, so die Polizei, dass der Schuss in das Bein des 47-Jährigen die einzige Möglichkeit war, einen zu befürchtenden Messerangriff zu unterbinden. Damit sei das Vorgehen der Polizeibeamten aufgrund von Notwehr gerechtfertigt gewesen. Da folglich kein strafbares Verhalten vorlag, wurde das Verfahren eingestellt.

Justiz entscheidet: Schuss ist Strafe genug

Für seine Bedrohung muss der 47-Jährige keine juristischen Strafen fürchten. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen ihn eingestellt, weil er durch die Schussverletzung bereits eine schlimmere Folge ertragen musste als in einem Strafverfahren wegen seines Verhaltens möglich wäre. Das Amtsgericht Ansbach habe diesem Vorgehen zugestimmt, erklärte Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier auf FLZ-Anfrage. In dem Haus habe der 47-Jährige vor dem Polizeieinsatz nur randaliert, aber keine Straftaten begangen und niemanden verletzt.

north