Wer in der Fußgängerzone tatsächlich zu Fuß unterwegs ist, kann nicht einfach so ein wenig vor sich hinschlendern. Passanten berichten von fast regelmäßigen Beinahe-Zusammenstößen mit E-Scootern und Fahrrädern. Wie sich das Konfliktpotenzial minimieren lässt, demonstrierte nun an zwei Tagen eine Fahrrad-Streife.
Benjamin Pommer und Matthias Wenzl von der Verkehrspolizei Nürnberg haben Anfang dieser Woche mit Unterstützung der am Karlsplatz ansässigen Ordnungshüter gezielte Schwerpunktkontrollen in der Altstadt durchgeführt. Im Fokus stand dabei das unerlaubte Befahren der Fußgängerzone durch Nutzer von E-Scootern, zudem hatten die Polizisten der Fahrradgruppe Mittelfranken ein Auge auf Radfahrer, die in nicht angemessener Geschwindigkeit in dem Bereich unterwegs waren.
„Das ist gut für das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen, das ist das Wichtigste”, findet Benjamin Pommer auf dem Martin-Luther-Platz. Es dauert nur einige Sekunden, ehe die erste Passantin herbeieilt, dem Duo Fragen stellt, Hinweise gibt und sich dann mit einem zufriedenen Lächeln verabschiedet. „Es heißt oft: Schön, dass ihr da seid.”
Als Beamter auf einem Fahrrad, das unter anderem in Polizeifarben mit Logo bedruckt ist und sogar mit Blaulicht ausgerüstet ist, begegne man Radfahrern „auf Augenhöhe”, sagt Matthias Wenzl. Es sei so auch für ihn und seinen Kollegen eher nachvollziehbar, wenn Radler etwa an einer roten Ampel mal eine Abkürzung nähmen. „Da drückt man auch mal ein Auge zu. Es muss ja nicht immer gleich eine Strafe sein.”
In Ansbach sehen sich die Beamten aus Nürnberg aber noch einer anderen Schwierigkeit gegenüber. Im Gegensatz zu Städten wie Nürnberg und Fürth, in denen Radfahrern nur am Vormittag zulässig ist, dürfen Radler hier in Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone fahren, Lenker von E-Scootern sollen allerdings grundsätzlich ausgesperrt bleiben. Die Realität sieht freilich anders aus, weshalb jüngst auch der Seniorenbeirat der Stadt eine Initiative zum grundsätzlichen Fahrverbot in der City initiierte, was von der CSU aufgegriffen wurde. Im nächsten Umwelt- und Verkehrsausschuss soll über ein generelles Verbot abgestimmt werden.
Nach Meinung von Hauptkommissar Peter Hauff von der PI Ansbach „hat sich der Fahrradfahrer mit seiner Geschwindigkeit anzupassen und muss sich seiner Verantwortung gegenüber den Fußgängern bewusst sein”. Doch schon nach wenigen Minuten wird klar, dass dieses Wunschbild trügt und die „vielen Beschwerden aus der Bevölkerung” einen ernsten Hintergrund haben. Pommer und Wenzl stoppen einen Mann auf einem E-Scooter in der engen Uzstraße. „Das ist ein Kraftfahrzeug”, halten die Beamten dem verdutzt wirkenden Mann entgegen.
Entsprechend sieht der Strafenkatalog in so einem Fall aus. Belassen es die Beamten nicht bei einem mündlichen Hinweis, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro fällig. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen verdoppelt sich die Strafe. „Es geht grundsätzlich um gegenseitige Rücksichtnahme”, sagt Benjamin Pommer bestimmt, „es ist aber häufig so, dass die Menschen eher mit dem Finger auf andere deuten”.
Doch gerade in dem geschützten Bereich der Fußgängerzone ist nicht nur nach Meinung von Verkehrsexperten Peter Hauff die Einhaltung der Vorschriften besonders wichtig. Es gelte, gerade Senioren oder Familien mit Kindern besonders zu schützen. „Schon geringe Geschwindigkeiten können bei einem Zusammenstoß zu erheblichen Verletzungen führen.” Insbesondere bei älteren Menschen könne ein kurzes Erschrecken bereits einen Sturz mit möglicherweise erheblichen Gesundheitsschädigungen verursachen.
Zuletzt war die mangelnde Überwachung der gültigen Regeln in die Kritik geraten. Nun will die Polizei Ansbach die Kontrollen in den kommenden Wochen auch mithilfe des Pilotprojekts der Radstreife fortsetzen, um die Sicherheit im Innenstadtbereich nachhaltig zu gewährleisten. „Ziel ist es aber nicht nur, Verstöße zu ahnden, sondern vor allem durch Präsenz und Aufklärung präventiv zu wirken.”