OB-Stichwahl in Ansbach: Kommt eine Wahlbenachrichtigung? Geht auch Briefwahl? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 11.03.2026 18:00

OB-Stichwahl in Ansbach: Kommt eine Wahlbenachrichtigung? Geht auch Briefwahl?

Auch bei der Stichwahl können die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob sie ihr Kreuzchen in einem Wahllokal setzen möchten oder per Briefwahl abstimmen wollen. (Foto: Evi Lemberger)
Auch bei der Stichwahl können die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob sie ihr Kreuzchen in einem Wahllokal setzen möchten oder per Briefwahl abstimmen wollen. (Foto: Evi Lemberger)
Auch bei der Stichwahl können die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob sie ihr Kreuzchen in einem Wahllokal setzen möchten oder per Briefwahl abstimmen wollen. (Foto: Evi Lemberger)

Amtsinhaber Thomas Deffner (CSU) gegen Herausforderer Hans-Jürgen Eff (Die Ansbacher): Am Sonntag, 22. März, entscheidet sich, wer künftig der starke Mann im Ansbacher Stadthaus ist. Die Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, erneut ein Kreuzchen bei ihrem Favoriten zu setzen. So läuft die Stichwahl.

Eine separate Wahlbenachrichtigung mit Blick auf den 22. März ergehe nicht, wie Anne Ziegler vom Geschäftsbereich auf Anfrage mitteilt. Die Bürgerinnen und Bürger können im Wahllokal entweder mit ihrer Wahlbenachrichtigung oder ihrem Ausweis wählen. Voraussetzung ist, dass sie nach wie vor im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, muss sich keine Sorgen machen. Die Vorlage des Ausweises reicht laut der Stadt aus.

Unterlagen beantragen

Wer nicht in ein Wahllokal gehen möchte oder am Tag der Stichwahl verhindert ist, kann wieder Briefwahl beantragen. Dies ist online auf der Internetseite der Stadt unter www.ansbach.de/Wahlen, schriftlich, per E-Mail an wahlen@ansbach.de oder persönlich im Wahlamt, Nürnberger Straße 32, zu beantragen.

Wer schon bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt hat und dabei das Feld „auch für eine mögliche Stichwahl” angekreuzt hat, der muss sich um nichts mehr kümmern. Die Unterlagen werden laut der Stadt automatisch zugeschickt. Gemäß den Angaben von Anne Ziegler war dies bei rund 10.250 Wählenden der Fall.

Eine rechtliche Einheit

Doch was ist, wenn man sich nicht mehr sicher ist, ob das Feld angekreuzt wurde? Der kann zur Sicherheit die Briefwahl erneut beantragen. Das System der Stadt kontrolliert dann, ob schon eine Beantragung vorliegt oder nicht. Die Briefwahlunterlagen werden also nicht mehrfach verschickt. Der Wahlbrief muss spätestens um 18 Uhr am Wahltag bei der Stadt eingegangen sein.

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Die Stadtverwaltung informiert zudem über zwei Sonderfälle: Personen, die zwischen der Haupt- und der Stichwahl 18 Jahre alt geworden sind, dürfen nicht wählen. Aus rechtlicher Sicht seien beide Wahlen eine Einheit, führte Anne Ziegler aus. Dies gilt auch für Personen, die nach der Wahl aus Ansbach weggezogen sind und sich umgemeldet haben.

Neben Ansbach haben auch die Stadt Heilsbronn sowie die Gemeinden Lichtenau und Oberdachstetten eine Stichwahl um den Posten des Bürgermeisters. Das Prozedere ist deckungsgleich zum Vorgehen in der Stadt Ansbach. Weitere Informationen dazu gibt es auf den jeweiligen Internetseiten von Heilsbronn, Lichtenau und Oberdachstetten.


Florian Schwab
Florian Schwab
Redakteur
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