Nur die wichtigste Zahl fehlt noch | FLZ.de

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Veröffentlicht am 03.06.2022 06:25

Nur die wichtigste Zahl fehlt noch

Die Marktgemeinde Oberscheinfeld ist bei der Vorbereitung der gesplitteten Abwassergebühr etwas vorangekommen. „Mit etwas Glück“, so sagte Bürgermeister Peter Sendner diese Woche im Gemeinderat, „können wir am 1. Januar 23 die Gebühr umstellen.“

Bei der gesplitteten Abwassergebühr wird berücksichtigt, dass neben dem Schmutzwasser auch Oberflächenwasser in die Kanalisation geleitet wird. Je nach Versiegelungsgrad eines Anwesens ist das von Grundstück zu Grundstück unterschiedlich viel.

Da Regenwasser eigentlich nicht geklärt werden müsste, belastet dieses Wasser unnötigerweise die Kanalisation und das Klärwerk und verursacht damit Kosten. Bei der gesplitteten Abwassergebühr werden künftig all jene etwas stärker zur Kasse gebeten, deren Grundstücke stark versiegelt sind; von wessen Grundstück hingegen wenig Niederschlagswasser in die Kanalisation läuft, der kommt etwas günstiger davon.

Die Grundstücke im Gebiet der Marktgemeinde werden nun in fünf Kategorien eingeteilt: von unversiegelt bis sehr stark versiegelt. Je nach Kategorie wird die Grundstücksfläche mit einem höheren oder niedrigerem Faktor malgenommen.

Schreiben an alle Hausbesitzer

Dieser Tage, so kündigte Sendner an, gehen Briefe an alle Hausbesitzer hinaus. Darin wird insbesondere darüber informiert, in welche Kategorie das Grundstück fällt. Wer sich falsch eingeschätzt wähnt, kann noch eine Korrektur einfordern, muss dazu jedoch detaillierte Angaben zu seinem Grundstück machen.

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„Was ich noch nicht weiß, ist die Höhe der Gebühr“, sagte Sendner und räumte ein: „Das ist das, was die Bürger am meisten interessiert.“ Bis zum Herbst werde man da klarer sehen und in einer Bürgerversammlung darüber informieren können.

Die Abwassergebühr, so warnte Sendner schon mal vor, werde steigen müssen. Dies liege jedoch nicht an der Systemumstellung, betonte er. „Da wird’s natürlich zu Fragen kommen, das lässt sich nicht vermeiden“, mutmaßte das Gemeindeoberhaupt. Ziel der Umstellung sei jedenfalls eine gerechtere Kostenverteilung, die sich nach der tatsächlichen Inanspruchnahme der Abwasser-Infrastruktur richtet.

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