Nach Notfällen - Polizei warnt vor „Baller-Liquids“ | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 03.02.2026 16:52

Nach Notfällen - Polizei warnt vor „Baller-Liquids“

Die Flüssigkeiten können laut Polizei in E-Zigaretten konsumiert werden - und sind bei Jugendlichen beliebt. (Symbolbild) (Foto: Silas Stein/dpa)
Die Flüssigkeiten können laut Polizei in E-Zigaretten konsumiert werden - und sind bei Jugendlichen beliebt. (Symbolbild) (Foto: Silas Stein/dpa)
Die Flüssigkeiten können laut Polizei in E-Zigaretten konsumiert werden - und sind bei Jugendlichen beliebt. (Symbolbild) (Foto: Silas Stein/dpa)

Wegen des Handels mit chemisch veränderten, berauschenden Flüssigkeiten für E-Zigaretten und Vapes sind in Oberfranken neun Verdächtige festgenommen worden. Die Jugendlichen und Männer im Alter von 15 bis 29 Jahren würden verdächtigt, die „Baller-Liquids“ oder auch „Zombie-Liquids“ auch an Minderjährige verkauft zu haben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Alle neun sitzen in Untersuchungshaft.

Ermittelt worden sei in Oberfranken wegen dieser Substanzen, die oft als bunte Flüssigkeiten in Fläschchen ohne Kennzeichnung verkauft würden, schon in mehr als 100 Fällen. Als Schwerpunkt hatten Polizei und Staatsanwaltschaft die Stadt Hof ausgemacht. Bei dem Wirkstoff handle es sich meist um stark dosierte, künstliche Substanzen, die ähnliche Folgen verursachen wie der Cannabiswirkstoff THC: Enthemmung und Halluzinationen.

Gefahren reichen von Krampfanfällen bis zu Psychosen

Allerdings könnten die „Baller-Liquids“ auch schwere, teils sogar lebensgefährliche gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Zu den Gefahren gehören laut Polizei Herzrasen, Krampfanfälle, Angst- und Panikattacken, Wahnvorstellungen und Psychosen. Im Zuge des Konsums seien mehrfach medizinische Notfallbehandlungen nötig geworden.

Diese Liquids seien besonders bei Jugendlichen beliebt, weil sie in herkömmlichen E-Zigaretten oder Vapes verdampft werden könnten. Allerdings ist es gesetzlich verboten, sie zu verkaufen und zu besitzen. Grundsätzlich dürften Minderjährige aber ohnehin keine E-Zigaretten oder Vapes nutzen.

Die Polizei rief Eltern dazu auf, ihre Kinder über Gefahren von Drogenkonsum, gerade auch im Zusammenhang mit E-Zigaretten, aufzuklären. Wer nach dem Verdampfen von Liquids Symptome wie Übelkeit, Angstzustände oder Herzrasen bemerke, solle sofort Hilfe bei einer Ärztin oder einem Arzt suchen.

© dpa-infocom, dpa:260203-930-637302/1


Von dpa
north