Nach Schüssen auf Gruppe: Lange Haftstrafe für 35-Jährigen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 03.03.2026 03:31, aktualisiert am 03.03.2026 16:59

Nach Schüssen auf Gruppe: Lange Haftstrafe für 35-Jährigen

Der Mann wurde zu einer langen Haftstrafe verurteilt. (Archivbild)  (Foto: Stefan Puchner/dpa)
Der Mann wurde zu einer langen Haftstrafe verurteilt. (Archivbild) (Foto: Stefan Puchner/dpa)
Der Mann wurde zu einer langen Haftstrafe verurteilt. (Archivbild) (Foto: Stefan Puchner/dpa)

Weil er mit einer Waffe auf mehrere Menschen geschossen haben soll, ist ein 35-Jähriger zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Ulm sprach ihn des versuchten Totschlags in vier Fällen und schwerer Körperverletzung schuldig. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann nahe einer Göppinger Asylunterkunft einen 24-Jährigen schwer verletzte. Die Kugel traf ihn in die Brust, durchschlug eine Rippe und verletzte die Lunge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Gericht fielen 17 Schüsse

Obwohl schwer getroffen, gelang es dem 24-Jährigen zusammen mit drei Bekannten im Alter zwischen 18 und 20 Jahren zu fliehen. Der mutmaßliche Täter und ein Komplize, der zunächst fliehen konnte, sollen insgesamt 17 Schüsse auf die Gruppe abgegeben haben - sie jedoch nicht getroffen haben. Die vier jungen Männer versteckten sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft im hohen Gras an der B10, die Schützen brachen die Verfolgung ab. 

Zehn Tage nach der Tat im vergangenen Mai nahmen Ermittler den aus dem Irak stammenden Mann in Esslingen fest. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Laut Anklage war der Mann bereits mehrfach wegen Gewaltdelikten verurteilt und erst kurz vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen worden. Angeklagt war er wegen versuchten Mordes. 

Streit mit Freundin könnte Auslöser gewesen sein

Das Gericht geht davon aus, dass ein Streit zwischen dem Angeklagten und seiner ehemaligen Freundin Auslöser der Schießerei war. Offenbar hatte sich ein Verwandter der Frau in die Auseinandersetzung eingemischt, der als Anführer einer Stuttgarter Gruppierung gilt. Die Gruppierung hatte in der Vergangenheit durch mehrere Gewalttaten beispielsweise in Zuffenhausen für Schlagzeilen gesorgt. 

Offenbar kam es im März zu einem heftigen Streit zwischen dem Angeklagten und dem Gruppenchef, was dieser den Ermittlungen nach nicht auf sich sitzen lassen wollte. „Da ging es wohl um eine Art Ehrenkodex“, erklärte der Vorsitzende Richter. Der Anführer der Gruppierung sei in der Zwischenzeit in die Türkei abgeschoben worden. 

Deshalb hätten vier Mitglieder der Gruppierung nach dem Angeklagten in der Nähe der Göppinger Unterkunft für Asylbewerber gesucht. „Da fährt man nicht zu einem Spaziergang hin“, betonte der Richter. Das Gericht schließt auch aus, dass es bei der Schießerei um ein Drogengeschäft gegangen ist. Ob der 35-Jährige einer rivalisierenden Gruppierung aus Esslingen zuzurechnen ist, konnte vor Gericht nicht abschließend geklärt werden.

Angeklagter schweigt zur Tat - Sonderkommission ermittelt 

Der Iraker soll am Tattag zusammen mit seinem mutmaßlichen Komplizen direkt auf die Gruppe zugegangen sein, so der Kammervorsitzende. Der Richter rügte während der Urteilsverkündung, dass weder der Angeklagte noch die beteiligten Männer etwas zur Aufklärung des tatsächlichen Sachverhaltes haben beitragen wollen. Somit musste das Gericht mit den Erkenntnissen der Kriminalpolizei auskommen, die in dem Fall eine Sonderkommission von zeitweise bis zu 50 Personen gebildet hatte.

Der Angeklagte feuerte nach Erkenntnissen des Gerichts kurz nach dem Zusammentreffen auf den 24-Jährigen und verletzte ihn schwer. Er sei nur aufgrund einer Notoperation noch am Leben, so der Kammervorsitzende. Ob sich noch weitere Gruppenmitglieder in der Nähe aufhielten, blieb im Zuge der Verhandlung am Ende offen. 

Maschinenpistole kam laut Gutachten nicht zum Einsatz 

Der Angeklagte und sein Begleiter schossen insgesamt 17 Mal auf das davonlaufende Quartett. Ursprünglich war deshalb sogar vermutet worden, dass mit einer Maschinenpistole gefeuert wurde. Das bestätigte ein ballistisches Gutachten aber nicht. Somit wurde der Vorwurf, der Angeklagte habe eine illegale Kriegswaffe verwendet, fallen gelassen. Das hätte die Strafe weiter verschärft.

Der Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass jemand getroffen und sogar getötet werde, so das Gericht. Damit begründet die Kammer auch, warum sich das Urteil sehr nahe an der Höchststrafe von elf Jahren ansiedelt.

Komplize auch in U-Haft 

Die jungen Leute konnten sich in der Nähe der B10 im Gebüsch so verstecken, dass der Angeklagte die Verfolgung aufgab und mit seinem Begleiter abzog. Der Komplize wurde im vergangenen Dezember ebenfalls verhaftet. Somit wird der Fall vor dem Ulmer Landgericht eine Fortsetzung bekommen. Ein Termin steht noch nicht fest.

Der Mann schilderte dem Gericht, wie er in Göppingen in schwierigen Verhältnissen aufgewachsen sei. Er habe nur die Grundschule besucht und lebte dann mehrere Jahre im Ausland. Bei seiner Rückkehr habe er einen Asylantrag gestellt. Seit dem Alter von 16 Jahren kam er laut Gericht immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. 

Aktenkundig seien unter anderem Hausfriedensbruch, räuberische Erpressung, Körperverletzung, Diebstahl, illegaler Waffenbesitz, Urkundenfälschung und mehrfaches Fahren ohne Führerschein. Vom Konto eines körperbehinderten Mannes in Eislingen hob er demnach rund 1850 Euro ab. Bei dem Opfer war seine damalige Freundin als Haushaltshilfe beschäftigt.

© dpa-infocom, dpa:260303-930-759853/3


Von dpa
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