München verbietet Rasenbewässerung und das Füllen von Pools | FLZ.de

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Veröffentlicht am 14.07.2026 15:18

München verbietet Rasenbewässerung und das Füllen von Pools

Die Trockenheit lässt in München den Wasserverbrauch steigen. Nun reagiert die Stadt mit Verboten. (Symbolbild) (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)
Die Trockenheit lässt in München den Wasserverbrauch steigen. Nun reagiert die Stadt mit Verboten. (Symbolbild) (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)
Die Trockenheit lässt in München den Wasserverbrauch steigen. Nun reagiert die Stadt mit Verboten. (Symbolbild) (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Hitze und Trockenheit lassen in München den Wasserverbrauch steigen. Jetzt reagiert die Landeshauptstadt mit konkreten Verboten. Bisherige Appelle, sparsam mit Wasser umzugehen, reichten nicht aus. Der ab sofort gültigen Allgemeinverfügung zufolge dürfen unter anderem private Pools nicht mehr befüllt und Rasen nicht mehr bewässert werden. Auch das Abpumpen von Wasser aus Seen und Flüssen ist untersagt. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Verbote und Ausnahmen

Zu den Verboten gehören:

  • die Entnahme von Wasser zum Befüllen und Betrieb von privaten Pools und Badebecken, Springbrunnen, Wasserspielanlagen und Wassertonnen
  • das Gießen und die Beregnung von privat genutzten Haus- und Kleingärten oder Schrebergärten (zum Beispiel Gehölze, Hecken, Stauden, Beete, Zierpflanzen) in der Zeit von 09.00 bis 19.00 Uhr; die Bewässerung von Rasenflächen und sonstigen Grünflächen, soweit diese nicht einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung dienen (ausgenommen sind Sportplätze, land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Friedhöfe) 
  • das Waschen von privaten Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen
  • das Abspritzen oder Bewässern (etwa mit Hochdruckreinigern) von privat genutzten Terrassen, Wänden, Straßen, Dächern, Hof- und Wegflächen
  • die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im Stadtgebiet München für die oben genannten Zwecke - ausgenommen ist unter anderem die Entnahme zum Tränken von Vieh und für den Bedarf in der Landwirtschaft sowie Entnahmen, bei denen das entnommene Wasser vollständig wieder in das Gewässer zurückgeleitet wird.

Die Verfügung gilt bis zum 1. August 2026, es sei denn, sie wird vorher widerrufen. Eine Verlängerung ist bei andauernder Trockenheit möglich.

Nicht ausreichend Regen in Sicht

Zuletzt sei der Wasserverbrauch in München auf mehr als 360 Millionen Liter pro Tag gestiegen, teilte ein Sprecher mit. Der Durchschnittswert liege normalerweise bei 300 Millionen Liter. Die für die kommenden Tage vorhergesagten Niederschläge dürften nicht ausreichen, um die Wassersituation zu entspannen.

„Nach einem außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling sind die vorhandenen Ressourcen der Wasserversorgung Münchens derzeit äußerst strapaziert“, sagte Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne). Deshalb habe er in Abstimmung mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) und den Stadtwerken entschieden, verpflichtende Sparmaßnahmen zu ergreifen. 

Stadtwerke-Vorsitzender Florian Bieberbach ergänzte, die Allgemeinverfügung schließe das gesamte Wasserversorgungsnetz ein, also auch angeschlossene Umlandgemeinden und Ortsteile.

Krause appellierte an die Bürger, „sich an die Regeln zu halten, damit sich die Grundwasserpegel erholen. Wasser ist unser kostbarstes Lebensmittel, lassen Sie uns damit sorgsam umgehen“.

Ende Juni hatte die Stadt Landau an der Isar in Niederbayern bereits ein Bewässerungsverbot erlassen. Zahlreiche weitere Kommunen im Freistaat forderten ihre Bürger zum Wassersparen auf.

© dpa-infocom, dpa:260714-930-383780/1


Von dpa
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