Mit Tempo 180 auf der Flucht – Mordprozess nach Unfall | FLZ.de

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Veröffentlicht am 17.02.2026 03:31

Mit Tempo 180 auf der Flucht – Mordprozess nach Unfall

Das Landgericht in Kempten verhandelt gegen einen jungen Autofahrer, der durch Raserei einen Mord begangen haben soll. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Das Landgericht in Kempten verhandelt gegen einen jungen Autofahrer, der durch Raserei einen Mord begangen haben soll. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Das Landgericht in Kempten verhandelt gegen einen jungen Autofahrer, der durch Raserei einen Mord begangen haben soll. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Nach einer tödlichen Verfolgungsjagd mit der Polizei muss sich ein 21-Jähriger von Dienstag (9.00 Uhr) an wegen Mordes vor dem Landgericht Kempten verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er am 23. August 2025 nachts in Kaufbeuren mit seinem Auto mit bis zu 180 km/h durch das Stadtgebiet gerast sei, um einer Polizeikontrolle zu entgehen. Schließlich soll der Mann mit dem Wagen in ein entgegenkommendes Fahrzeug geprallt sein. Der 20-Jährige am Steuer dieses Fahrzeugs starb noch an der Unfallstelle, seine beiden Mitfahrer wurden verletzt.

Der Unfallfahrer flüchtete nach dem Crash zu Fuß. Eine Fahndung vor Ort blieb erfolglos. Anfang September wurde der gesuchte 21-Jährige in Polen festgenommen und dann nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem ist der deutsch-ukrainische Staatsangehörige in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren habe sich der vorbestrafte Mann zu den Vorwürfen nicht geäußert, berichtete die Staatsanwaltschaft.

Flucht wegen fehlenden Führerscheins?

Die Ermittler gehen davon aus, dass der 21-Jährige mit dem 240 PS starken Wagen vor der Polizei geflüchtet sei, weil er keinen Führerschein hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dass er bei seiner Flucht einen Unfall mit tödlichen Folgen für andere Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen habe.

Der Mann ist wegen Mordes, wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und weiterer Straftaten angeklagt. Die Strafkammer hat zunächst drei Verhandlungstage geplant, das Urteil könnte dann am Dienstag kommender Woche verkündet werden.

© dpa-infocom, dpa:260217-930-696423/1


Von dpa
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