Maskenpflicht in Bayerns Nahverkehr beendet | FLZ.de

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Veröffentlicht am 10.12.2022 08:21

Maskenpflicht in Bayerns Nahverkehr beendet

Ein gebrauchter orangefarbener Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Gehweg. (Foto: Peter Kneffel/dpa/Symbolbild)
Ein gebrauchter orangefarbener Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Gehweg. (Foto: Peter Kneffel/dpa/Symbolbild)
Ein gebrauchter orangefarbener Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Gehweg. (Foto: Peter Kneffel/dpa/Symbolbild)

Mehr als zweieinhalb Jahre nach ihrer Einführung ist in Bayern die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs zu Ende gegangen. Die Staatsregierung hatte das Ende der Maskenpflicht zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus am vergangenen Dienstag beschlossen. Es trat mit Ablauf des 9. Dezembers in Kraft. Die Maskenpflicht sei nicht mehr verhältnismäßig, weil inzwischen andere Viruserkrankungen wie etwa die Influenza in den Krankenhäusern häufiger behandelt werden müssten als Corona-Erkrankungen.

Einer Maskenpflicht für solche Krankheiten fehlt es jedoch an einer juristischen Grundlage. „Das Infektionsschutzgesetz des Bundes bietet nur wegen Corona eine ausdrückliche Grundlage für eine allgemeine Maskenpflicht. Zur Bekämpfung bereits lange bekannter, regelmäßig saisonal auftretender Krankheitserreger wie Influenza und RS-Virus sieht das IfSG keine Befugnis für allgemeine Maskenpflichten vor“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Die neue Verordnung gilt bis zum 20. Januar 2023.

Holetschek tritt dennoch weiter für das freiwillige Tragen einer Maske ein. „Statt Maskenpflicht setzen wir jetzt auf Eigenverantwortung und Rücksichtnahme. Klar ist: Masken schützen vor Atemwegsinfektionen“, sagte der Gesundheitsminister.

Gemeinsam mit Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) appelliere er daher, in den Verkehrsmitteln des ÖPNV weiterhin eine Maske aufzusetzen - auch, wenn es keine Pflicht mehr sei. „So helfen alle mit, sich selbst und vor allem besonders gefährdete Menschen zu schützen - nicht nur vor Corona, sondern auch vor dem Influenzavirus und dem RS-Virus, die beide momentan stark verbreitet sind.“

Bernreiter führte aus, „die Maskenpflicht im ÖPNV war in den letzten gut zweieinhalb Jahren ein wichtiger Baustein, das Pandemiegeschehen so gut wie möglich unter Kontrolle zu halten.“ Vor dem Hintergrund der entspannteren Corona-Lage entfalle nun die Maskenpflicht in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs in Bayern - also in Nahverkehrszügen, S- und U-Bahnen, Trambahnen und Bussen. Da der Regionalverkehr - etwa Regionalzüge wie zum Beispiel RegionalBahn, RegionalExpress und Meridian - zum Nahverkehr zählt, entfällt somit die Maskenpflicht auch dort.

Die Maskenpflicht im Fernverkehr, unter anderem Intercity Express, ICE Sprinter, TGV, Intercity, Eurocity, RailJet und EuroNight, die aufgrund von Bundesrecht erlassen wurde, bleibt davon aber auch in Bayern unberührt und besteht somit weiter. Zudem gelten weiterhin bis zum 7. April FFP2-Maskenpflichten in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen.

Auch Beschäftigte in bestimmten medizinischen Einrichtungen sowie Bewohner und Besucher bestimmter Gemeinschaftseinrichtungen müssen in Bayern weiter Masken tragen. Positiv auf Corona getestete Menschen sind ebenfalls weiterhin verpflichtet, eine Maske zu tragen - auch in Bussen und Bahnen.

© dpa-infocom, dpa:221210-99-850886/2

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