Lernen im Homeoffice: Das gilt bei der dualen Ausbildung | FLZ.de

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Veröffentlicht am 26.09.2023 15:05

Lernen im Homeoffice: Das gilt bei der dualen Ausbildung

Wer zu Hause lernt und arbeitet, kann die Gemütlichkeit des eigenen Heims während der Arbeitszeit genießen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Wer zu Hause lernt und arbeitet, kann die Gemütlichkeit des eigenen Heims während der Arbeitszeit genießen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Wer zu Hause lernt und arbeitet, kann die Gemütlichkeit des eigenen Heims während der Arbeitszeit genießen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Mobil arbeiten: In vielen Jobs ist das möglich. Doch wie sieht das eigentlich während einer dualen Berufsausbildung aus? Darf hier zumindest gelegentlich aus dem Homeoffice gearbeitet und gelernt werden?

Zunächst einmal vorweg: Eine Verpflichtungen für Betriebe, eine mobile Ausbildung anzubieten, gibt es nicht. Darauf weist das Portal „abi.de“ hin. Prinzipiell möglich sind Zeiten im Homeoffice während der dualen Ausbildung aber schon - wenn der Ausbildungsbetrieb das ermöglicht.

Ausbildungsbetrieb muss Erreichbarkeit sicherstellen

Einer vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) verabschiedeten Empfehlung zufolge, soll die duale Berufsausbildung zwar grundsätzlich in Präsenz stattfinden. Mobiles Arbeiten könne aber als Ergänzung in der Berufsausbildung im Sinne der „doppelten Freiwilligkeit“ genutzt werden: Der Betrieb kann es also allen Auszubildenden anbieten und Azubis können das Angebot annehmen. Im Umkehrschluss heißt das auch: Azubis müssen nicht von Zuhause aus arbeiten und lernen, wenn sie das nicht wollen.

Für Zeiten der mobilen Ausbildung in jedem Fall wichtig: klare Absprachen zur Erreichbarkeit zwischen dem Ausbildungspersonal und den Auszubildenden. Vorab sollten Betriebe außerdem klären, wie die Kommunikation beim mobilen Lernen und Arbeiten stattfindet, also zum Beispiel übers Telefon, über Chats, E-Mails oder Videokonferenzen.

Die Hard- und Software, die fürs mobile Arbeiten und Lernen notwendig ist, muss der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen, wenn er dieses anbietet. Und die Probe- und Einarbeitungszeit sollte nach Möglichkeit nicht mobil beginnen, so die Empfehlung des BIBB.

Ein Tipp von „abi.de“: Auszubildende, die unsicher sind, ob und wie Zeiten im Homeoffice in ihrem Ausbildungsbetrieb möglich sind, sollten dort am besten einfach direkt nachfragen.

© dpa-infocom, dpa:230926-99-340446/2


Von dpa
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