Ladendiebstahl bereitet dem Einzelhandel in Deutschland trotz rückläufiger Anzeigen weiter große Sorgen. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sank die Zahl erfasster einfacher Ladendiebstähle 2025 gegenüber dem Vorjahr um knapp 6 Prozent auf gut 357.600 Fälle. Zudem wurden rund 25.400 schwere Ladendiebstähle registriert, und damit etwa so viele wie 2024. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht „keinen Grund zur Entwarnung“.
Die Statistik bildet aus Sicht von Branchenexperten nur einen kleinen Teil der Realität ab und erlaubt keine belastbaren Aussagen zu Trends. Das liegt vor allem an der hohen Dunkelziffer. Viele Delikte werden nicht bei der Polizei angezeigt und tauchen deshalb in der Statistik nicht auf. Laut einer Schätzung des Handelsforschungsinstituts EHI bleiben etwa 98 Prozent aller Fälle unentdeckt.
Auch erkannte Taten werden von Händlern nicht immer angezeigt. „Viele Handelsunternehmen geben an, dass in der Praxis Anzeigen nicht weiterverfolgt und nach kurzer Zeit fallen gelassen werden. Daher ersparen sie sich oftmals den Aufwand und bringen Diebstähle gar nicht zur Anzeige“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Verband fordert schon seit längerem ein härteres Durchgreifen gegen Täter.
Laut einer Studie des EHI hat Ladendiebstahl in Deutschland in den vergangenen Jahren zugenommen. Im Jahr 2024 haben Kunden Waren im Wert von rund 2,95 Milliarden Euro gestohlen. Das waren 4,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Jährlich blieben laut EHI damit 24,5 Millionen Ladendiebstähle mit einem durchschnittlichen Warenwert von 120 Euro unentdeckt. Der Gesamtschaden stieg damit bereits zum dritten Mal in Folge und erreichte einen neuen Höchststand. 2023 war ein Plus von 15 Prozent verzeichnet worden. Für das vergangene Jahr liegen bislang keine Zahlen vor.
Der Einzelhandel sieht für den Anstieg mehrere Ursachen. Nach Angaben des HDE sei zuletzt eine Zunahme bandenmäßig organisierter Kriminalität verzeichnet worden. Der Branchenverband führt zudem eine geringere Akzeptanz rechtlicher Regelungen und Defizite bei der Strafverfolgung als Grund an. Weil die Abschreckungswirkung nicht ausreiche, gebe es mehr Delikte.
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