Dürfen Kommunen bestimmte Orte mit einer Kamera überwachen, wenn diese regelmäßig Ziel von Vandalismus werden? Grundsätzlich ja, aber gleichzeitig doch nicht. So formulierte es Frank Härtlein, Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes, in der Versammlung der Bürgermeister. Was es damit auf sich hat, erläuterte er anhand eines Beispiels aus Passau.