Das Landgericht Heilbronn hat fünf Männer wegen organisierten Führerscheinbetrugs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten jahrelang Doppelgänger vermittelt, die gegen Geld die theoretische Führerscheinprüfung absolvierten.
Die höchste Strafe mit vier Jahren und drei Monaten erhielt ein im Jahr 1987 geborener Angeklagte, dem das Gericht die zentrale Rolle in der Organisation zuschreibt. Er habe sowohl Kontakt zu den Stellvertretern als auch zu den Prüflingen gehalten und eine Schlüsselrolle innerhalb der Gruppe eingenommen – er sei „aber nicht der Letzte in der Hierarchie“, so der Richter. Das Gericht geht davon aus, dass die Männer Teil eines weit verzweigten Systems organisierter Führerscheinkriminalität waren.
Zwei weitere Mitangeklagte, die als Betreiber von Fahrschulen im Raum Heilbronn und Göppingen arbeiteten, wurden zu drei Jahren und acht Monaten beziehungsweise drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hätten sie „finanziell am stärksten von dem System profitiert“, so der Richter. Gegen zwei weitere Angeklagte verhängte die Kammer jeweils zwei Jahre und neun Monate Haft.
Für die Interessenten wurden der Anklage zufolge möglichst ähnlich aussehende Doppelgänger gesucht. Diese sollen sich mit den Ausweisdokumenten der eigentlichen Prüflinge ausgewiesen und an deren Stelle die theoretischen Prüfungen abgelegt haben.
Die Prüflinge sollen für den Betrug meist rund 2.000 Euro bezahlt haben, in einzelnen Fällen laut Anklage aber deutlich mehr. Insgesamt soll die Gruppe mehr als 179.000 Euro eingenommen und untereinander aufgeteilt haben.
Der Fall gilt als einer der größten Prozesse um organisierte Führerscheinkriminalität in Baden-Württemberg. Insgesamt waren 59 Fälle zwischen Ende 2022 und Sommer 2025 angeklagt, vor allem im Raum Heilbronn und Göppingen, vereinzelt auch in Bayern. Bereits im März war ein mutmaßlicher Komplize rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich selbst mehrfach als Doppelgänger ausgegeben hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte im aktuellen Verfahren Freiheitsstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren gefordert.
Das Gericht betonte, die Angeklagten hätten die Strukturen nicht selbst aufgebaut, sondern sich in ein bereits bestehendes System organisierter Führerscheinkriminalität eingefügt. Vieles sei weiterhin ungeklärt geblieben, etwa wer hinter den Strukturen stehe und wer die eigentliche Führungsebene bilde. „Der Versuch zu täuschen ist so alt wie die Menschheit selbst“, sagte der Richter. Gerade beim Erwerb einer Fahrerlaubnis sei ein solcher Betrug jedoch besonders gravierend. Dass ausgerechnet diejenigen täuschten, die eigentlich für die Integrität des Systems sorgen sollten, wiege schwer.
Strafmildernd wertete das Gericht die frühen und umfassenden Geständnisse aller Angeklagten. Die Angeklagten seien „in hohem Maße geständig, vor allem in Taten, die schwer zu beweisen gewesen wären“, sagte der Richter. Das Verfahren habe deshalb bereits nach sieben Verhandlungstagen beendet werden können.
Der Vorsitzende sprach von einem ungewöhnlich respektvollen Umgang aller Verfahrensbeteiligten. Ohne die frühen Geständnisse „hätten wir sehr viel Zeit miteinander verbracht und die Strafen wären deutlich höher gewesen“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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