Haftstrafe für Ansbacher Schläger: Gericht wertet Tat als versuchten Totschlag | FLZ.de

foobarious
arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 15.01.2026 17:50

Haftstrafe für Ansbacher Schläger: Gericht wertet Tat als versuchten Totschlag

Im Bereich der Uz- und Platenstraße in Ansbach endete am 31. Mai die schwere Schlägerei. Zwei Männer müssen sich dafür nun verantworten.  (Foto: Luca Paul)
Im Bereich der Uz- und Platenstraße in Ansbach endete am 31. Mai die schwere Schlägerei. Zwei Männer müssen sich dafür nun verantworten. (Foto: Luca Paul)
Im Bereich der Uz- und Platenstraße in Ansbach endete am 31. Mai die schwere Schlägerei. Zwei Männer müssen sich dafür nun verantworten. (Foto: Luca Paul)

Zu einer Haftstrafe von mehreren Jahren hat das Landgericht Ansbach einen 21- und einen 25-Jährigen verurteilt. Obwohl ein Mann in der Innenstadt wehrlos am Boden lag, haben die beiden weiter gegen seinen Körper getreten. Und das mit viel Wucht. Davon ist die Jugendkammer überzeugt.

Dem Geschädigten war anzusehen, dass er ohne medizinische Hilfe hätte sterben können, sagt die Vorsitzende Richterin Elke Beyer im Verhandlungssaal. Sie schildert ein letztes Mal den Zustand des Geschädigten am frühen Morgen des 31. Mai 2025: „Er hat das Bewusstsein verloren, er hat die Körperspannung verloren.” Beyer geht davon aus, dass die beiden Angeklagten das „ganz klar wahrgenommen haben”. Medizinische Hilfe haben sie nicht geleistet – im Gegenteil. Für die Richterin handelt es sich deshalb um versuchten Totschlag.

Ein verbaler Streit war der Auslöser

In diesem Fall sei es wesentlich komplizierter gewesen, einen logischen Sachverhalt zu finden, sagt sie. Das Gericht ist sich aber sicher: Die schwere Prügelei am letzten Mai-Wochenende hat ursprünglich mit einem verbalen Streit in einer Bar begonnen. Außerdem wurde der 21-Jährige von einer weiteren Person mit einem Football-Griff über die Schulter geworfen. Nicht auszuschließen sei, dass sich der 21-Jährige und der Geschädigte gegenseitig geschubst haben, bevor der erste Faustschlag fiel.

„Dann wird’s schwierig”, sagt Beyer. „Den Mittelteil konnten wir nicht zweifelsfrei aufklären.” Damit meint sie: Wer den Geschädigten zu Boden gebracht hat, konnte anhand der Zeugenaussagen nicht eindeutig geklärt werden. Entweder war es einer der beiden Angeklagten oder eine dritte Person. „Und dann kommt dieser eine wuchtige Tritt gegen den Kopf.” Das Gericht weiß nicht, wer den Mann bewusstlos getreten hat, sagt Beyer.

Weiter getreten, als das Opfer schon bewusstlos war

Das Ende der Prügelei ist für Richterin Beyer wieder klarer: Obwohl der Geschädigte bewusstlos am Boden lag, blutete und sich nicht wehren konnte, haben der 21- und der 25-Jährige mit dem Fuß gegen seinen Oberkörper getreten. Es gibt keine Verletzungen am Körper, die das belegen. Dafür zahlreiche Aussagen von Zeuginnen, die den Vorfall gesehen haben.

Das könnte Sie auch interessieren

Ursprünglich hat die Staatsanwaltschaft den 25-Jährigen in diesem Fall noch wegen der Körperverletzung eines zweiten Mannes angeklagt. Dieser hatte versucht, dazwischenzugehen. Ihn verletzten die zwei Angeklagten leicht. Das Verfahren wurde jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Die Untersuchungshaft wird angerechnet

Für die erste Prügelei des Duos – in der Nacht auf den 17. Mai – muss sich der 25-Jährige mittlerweile alleine verantworten. Sein Mitangeklagter war nur geringfügig beteiligt. Mit ausgestrecktem Bein sei der 25-jährige Angeklagte auf einen Mann zugesprungen. Dieser fiel dadurch zu Boden. Der Angeklagte trat zu.

Schon den Sprung wertet das Gericht als lebensgefährliche Handlung. Denn der Mann hätte mit dem Kopf auf dem Boden aufschlagen und sich dadurch tödlich verletzen können, sagt die Vorsitzende Richterin. „Das war ganz klar eine gefährliche Körperverletzung.” Laut Beyer könne der 25-Jährige froh sein, dass die Staatsanwaltschaft diese Tat nicht auch noch als versuchten Totschlag zur Anklage gebracht hat.

Staatsanwalt Tobias Neumann lastet den beiden Angeklagten je einen Tötungsversuch an.  (Foto: Luca Paul)
Staatsanwalt Tobias Neumann lastet den beiden Angeklagten je einen Tötungsversuch an.  (Foto: Luca Paul)

Gewaltexzesse in Ansbach: War es versuchter Totschlag oder „nur” Körperverletzung?

Im Mai 2025 kam es zu mehreren nächtlichen Schlägereien in der Innenstadt. Es ging so weit, dass ein Mann sein Bewusstsein verlor. Angeklagt sind zwei Männer.
am 11.01.2026
query_builder6min

Mehrjährige Haftstrafen für beide Täter

Den 25-Jährigen verurteilt die Jugendkammer des Landgerichts Ansbach zu insgesamt drei Jahren und drei Monaten Haft. Seit Juni 2025, mit kurzer Unterbrechung, sitzt er bereits in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird angerechnet.

Ebenfalls wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung wird der 21-Jährige zu zweieinhalb Jahren Gefängnis nach Jugendstrafrecht verurteilt. Er befindet sich seit acht Monaten in U-Haft. Bei guter Führung könnte er bereits in ein paar Monaten auf Bewährung entlassen werden.

Beyer warnt den 25-jährigen Verurteilten: Sobald er den Großteil seiner Strafe verbüßt hat, könne es passieren, dass er nach Rumänien abgeschoben wird. Das sei derzeit gängige Praxis der Behörden.


Luca Paul
Luca Paul
Redakteurin in der Lokalredaktion Ansbach
north