Über aktuelle Probleme der Grundsteuerreform informierten am Mittwoch Abend Vertreter des Finanzamts Ansbach im Dinkelsbühler Schrannenfestsaal. Eingeladen hatte die Stadt Dinkelsbühl.
Die Kommunen bestimmen den Grundsteuer-Hebesatz, der zur Ermittlung der endgültigen Höhe der Grundsteuer pro Eigentümer dient. Die Einnahmen aus der Steuer fließen an die Kommunen. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts war die Reform notwendig geworden, da das bisherige Bewertungssystem 2018 für verfassungswidrig erklärt worden war, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden.
Die Umsetzung fordert die Finanzämter, die die Bescheide verschicken. Sie haben die Berechnungsgrundlagen ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer, die seit 1. Januar fällig ist.
Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, mussten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung einreichen. Dazu zählen Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen, Gewerbegrundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Die Leiterin der Dinkelsbühler Außenstelle des Finanzamtes Ansbach, Renate Kohnle, sprach von 6342 Aktenzeichen alleine für Grundsteuerpflichtige in der Stadt Dinkelsbühl. 925 davon beträfen Land- und Forstwirtschaft. Mehr als 2334 Rechtsbehelfe seien bisher im Amt eingegangen, die meisten davon seien Massenrechtsbehelfe. Das sind Einsprüche, die mit gerichtlichen Musterverfahren begründet werden. Und: 6358 Anträge auf Änderungen des Grundsteuerbescheids lägen ebenfalls auf den Schreibtischen des Finanzamts.
Dass es die Möglichkeit gibt, die mittlerweile verschickten Bescheide noch zu ändern, machte Sachgebietsleiter Klaus Dieter Gugel vom Finanzamt Ansbach deutlich, der den Zuhörerinnen und Zuhörern noch einmal die Grundzüge der neuen Grundsteuer erläuterte.
Beim Ausfüllen der Grundsteuererklärungen sei es oft zu Fehlern gekommen, berichtete er. Die könnten ebenso korrigiert werden wie vergessene Anträge auf Ermäßigung für unter Denkmalschutz stehende Gebäude beispielsweise. „Ohne Antrag keine Ermäßigung“, stellte Kohnle klar. Das sei vielen beim Ausfüllen ihrer Steuererklärung nicht klar gewesen.
Im Landkreis Ansbach seien mittlerweile 40.000 Einsprüche eingegangen, auch davon die meisten als Massenrechtsbehelfe. Alle Einsprüche würden gewissenhaft abgearbeitet, versicherte Gugel. „Das kann aber lange dauern.“ Die Einspruchsstelle habe derzeit einen Stau von zwei Jahren.
Der Rat der Fachleute am Ende der Veranstaltung: Die beiden Bescheide des Finanzamts, vor allem den Grundsteuermessbescheid, noch einmal genau anschauen und falls nötig Änderungen beantragen.