Gerlach: Entwurf für Krankenhausreform analysieren | FLZ.de

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Veröffentlicht am 17.03.2024 10:59

Gerlach: Entwurf für Krankenhausreform analysieren

Judith Gerlach (CSU), Gesundheitsministerin von Bayern. (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Judith Gerlach (CSU), Gesundheitsministerin von Bayern. (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Judith Gerlach (CSU), Gesundheitsministerin von Bayern. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hat die Kommunikation des Bundesgesundheitsministeriums zur Krankenhausreform scharf kritisiert. „Es ist ein Affront gegen die Bundesländer, dass Bundesminister (Karl) Lauterbach seine Pläne für die Krankenhausreform allein über die Medien kommuniziert, anstatt wie versprochen zunächst die Länder einzubinden“, sagte Gerlach am Sonntag in München.

„Eigentlich wollte der Bundesminister den Ländern schon Anfang Dezember einen Entwurf vorlegen, um gemeinsam an der Reform weiterzuarbeiten“, sagte die Ministerin. „Monatelang ist nichts geschehen, Lauterbach hat die Reform damit selbst unnötig in die Länge gezogen.“ Nun erführen alle die Pläne aus der Zeitung. „Das ist stillos und zerstört Vertrauen, das ist politischer Wortbruch.“

Von Unionspolitikern kam scharfe Kritik am Referentenentwurf aus dem Haus von Lauterbach (SPD), der am Samstag bekannt geworden war. Politiker der Ampel-Koalition verteidigen hingegen die Pläne, nach denen Krankenhäuser nicht mehr aus Umsatzgründen möglichst viele Patientinnen und Patienten behandeln sollen. Heute bekommen Kliniken pro Patient oder Behandlungsfall einen pauschalen Betrag. Diese Fallpauschalen sollen gesenkt werden. Im Gegenzug soll es feste Beträge für das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik geben.

Einheitliche Vorgaben sollen Qualität absichern

Zuerst hatte die „Bild“ über den Entwurf berichtet, der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach sollen Klinken künftig 60 Prozent der Vergütung allein schon dafür bekommen, dass sie Leistungen vorhalten. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen sein. Sie sollen einheitliche Qualitätsvorgaben absichern. Extra-Geld wird laut Referentenentwurf ab 2027 veranschlagt, etwa für die Bereitstellung von Kindermedizin-Stationen (288 Millionen Euro), Geburtshilfstationen (120 Millionen Euro), Schlaganfallstationen (35 Millionen Euro) und Intensivstationen (30 Millionen Euro). Für die Krankenhausplanung sind die Bundesländer zuständig.

Stationen der Inneren Medizin und der Allgemeinen Chirurgie sollen in höchstens 30 Minuten per Auto erreichbar sein. Für die übrigen Leistungsgruppen soll die Fahrzeit maximal 40 Minuten betragen. Bei der Planung soll auch die Zahl der Einwohner berücksichtigt werden, die von längeren Fahrzeiten betroffen wären, falls es in der Nähe keine entsprechenden Leistungen gibt. Der Referentenentwurf ist ein allererster Gesetzentwurf, an dem noch Änderungen möglich sind. Zuletzt hatte es geheißen, dass der Entwurf am 24. April im Kabinett beschlossen werden soll. Danach steht die parlamentarische Beratung an.

Gerlach sagte: „Wir werden Lauterbachs Entwurf so bald wie möglich analysieren. Ich hoffe sehr, dass Lauterbach endlich die Kernforderungen der Länder berücksichtigt hat. Klar ist aber, dass wir uns auch im Kreis der Länder abstimmen müssen, wie wir uns dazu positionieren.“

© dpa-infocom, dpa:240317-99-368662/3


Von dpa
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