„Die Einschränkungen in der Schutzzone und der Überwachungszone betreffen nur alle gewerblichen und privaten Halter von Geflügel“, so Dr. Ralf Zechmeister, der Leiter des Veterinäramts beim Landratsamt Ansbach. Verbraucher dürfen geschlachtetes Geflügel und Eier in Supermärkten in und außerhalb der Zonen frei einkaufen und sich damit frei bewegen. „Bei normalem Verzehr von gekochten Eiern und Fleisch besteht keine Gefahr für eine Infektion“, erläuterte der Experte.