Kam der SUV urplötzlich angeschossen? Versuchte die 33-Jährige noch zu flüchten? Und warum kam der 19 Jahre alte Militärpolizist der US Army mit seinem Fahrzeug überhaupt von der Straße ab? Vieles war bislang unklar zu dem Unfall am 12. Januar bei Katterbach, der einer Fußgängerin das Leben kostete – und viele Menschen aufwühlte. Jetzt löst ein Gutachter entscheidende Fragen.
Der Ansbacher Staatsanwaltschaft liegen inzwischen die Ergebnisse des Unfallsachverständigen vor, wie Jonas Heinzlmeier auf FLZ-Anfrage mitteilt. Der 19-Jährige am Steuer des Toyota der US-Militärpolizei hatte sich an jenem Sonntagmorgen auf dem Rückweg einer Dienstfahrt befunden. In Katterbach wollte er das Fahrzeug abstellen. Vor dem Ziel geriet er aber kurz vor Obereichenbach von der Straße ab, raste über eine Böschung auf einen nahen Fuß- und Gehweg, wo er eine Spaziergängerin erfasste. Sie starb kurz darauf an den Verletzungen.
Auf Basis der Ermittlungen und des Gutachtens vermutet die Staatsanwaltschaft inzwischen, dass der Fahrer am Steuer eingeschlafen sein könnte. „Dienstantritt war um 21.30 Uhr”, sagt Heinzlmeier. Der 19-Jährige hatte zum Unfallzeitpunkt also eine Zehn-Stunden-Nachtschicht hinter sich. Alkohol oder Drogen seien nicht im Spiel gewesen, sagt Heinzlmeier.
Insgesamt sieht der Oberstaatsanwaltschaft eine „Verkettung von drei unglücklichen Umständen”. Erstens: Dass der Fahrer überhaupt von der Straße abkam. Zweitens: Dass die 33-Jährige genau zu diesem Zeitpunkt auf dem Fußweg unterwegs war. Drittens: Eine Lenkbewegung des 19-Jährigen, die ihn auf Kollisionskurs brachte.
Denn das berichtet das Gutachten: Nach dem Holpern über den Grünstreifen geriet der Wagen auf den Gehweg, wo der Fahrer „eine Lenkung nach links” vollführte. Ohne diese Bewegung wäre das Auto einfach weiter geradeaus übers Grün gedonnert. Stattdessen hielt sich der SUV so auf dem Weg. Die Temponadel zeigte da noch 75 bis 90 Stundenkilometer an, sagt Heinzlmeier. Die Fußgängerin sei schon so nah gewesen, „dass Bremsen nicht mehr möglich war”.
Ungewöhnlich seien die Verletzungen der Frau. Diese zeigten, dass die 33-Jährige rücklings erfasst wurde – obwohl sie eigentlich in die andere Richtung hätte unterwegs sein müssen. Entweder war sie also entgegen der Annahmen doch gen Obereichenbach unterwegs – oder sie habe noch versucht, vor der Gefahr zu fliehen.
Die Staatsanwaltschaft Ansbach wird nun zeitnah das Verfahren nach deutschem Recht einstellen und an die US-Behörden abtreten. Das sei das geregelte Vorgehen bei Beteiligten der US-Streitkräfte, wenn sich diese gerade im Dienst befinden.
Wo sich der 19-Jährige derzeit aufhält und ob er weiterhin seinen Dienst in der US-Armee versieht, ist Gegenstand einer FLZ-Presseanfrage an das US-Militär. Eine Antwort steht noch aus.