Der Fischereiverein Neustadt/Aisch und Umgebung ist so beliebt, dass er zur Zeit keine neuen Mitglieder aufnehmen kann. Wer nicht dabei ist, darf nicht angeln.
Raus ins Grüne, hin an die Aisch. Die Angelrute präparieren und warten, bis endlich etwas beißt. Was einfach klingt, bedarf einiges an Vorbereitung: Zum einen braucht man die grundsätzliche Berechtigung dafür – den Angelschein. Und dann noch die Erlaubnis des Fischereivereins, der das kühle Nass sein Eigen nennt. Und hier wird es schwierig.
Die Hürden, den Angelschein in Bayern zu machen, wurden in den vergangenen Jahren eigentlich deutlich reduziert. „Seit 2021 können Interessierte die Prüfung auch online ablegen“, erklärt Uwe Mühlberger, Vorsitzender des Fischereivereins Neustadt/Aisch und Umgebung.
Nachdem eine gewisse Stundenanzahl in den einzelnen Prüfungsfächern absolviert worden sei, könnten sich die angehenden Angler zum finalen Test anmelden. Vor Jahren hatte sich die Vorbereitungsphase für die Angelscheinprüfung noch über einige Monate erstreckt und musste komplett in Präsenz abgeleistet werden.
Ist dann vom frischgebackenen Fischer aus der Umgebung die Prüfung mit einem positiven Ergebnis absolviert worden, wartet jedoch das eigentliche Problem: Um an der Aisch die Rute auswerfen zu dürfen, ist eine entsprechende Erlaubniskarte seitens des Fischereivereins Neustadt/Aisch und Umgebung notwendig.
Ausgestellt werden diese Karten jedoch nur für Mitglieder. Und davon haben die Angler aus der Umgebung viele. Genauer gesagt sehr viele, knapp 1000. „Wir haben einen Mitgliederstopp und nehmen leider keine neuen Mitglieder mehr auf“, betont Vereinsgeschäftsführer Erich Körber.
Grund dafür ist jedoch nicht, dass sich die Angler neuen Mitstreitern prinzipiell verwehren wollen. „Es ist staatlich geregelt, dass pro Hektar nur eine gewisse Anzahl von Karten ausgegeben werden darf“, erklärt Mühlberger. Diese Zahl liege deutlich unter jener der Mitglieder, zu denen auch zahlreiche Jugendliche und Passive zählen. Daher sei die logische Konsequenz der Mitgliederstopp gewesen.
Was also bleibt zu tun, wenn der glückliche Absolvent der Angelberechtigung nun aus der Aisch einen dicken Karpfen, einen Meter-Hecht oder einen Zander an Land ziehen möchte?
Die Antwort ist relativ einfach, und entspricht jener, mit der man dem großen Fang entgegenfiebert: Geduld und warten. „Wir haben Wartelisten, auf die sich Interessierte eintragen lassen können. Wird dann ein Platz frei, rücken die Bewerber entsprechend nach“, sind sich Mühlberger und Körber einig.
Schließlich sei es nicht nur im Interesse des Staates, sondern auch in dem der Angler, dass die Gewässer nicht überfischt werden. „Und dass die Natur und die Fischbestände genügend Zeit haben, sich zu erholen.“