Wenn man so will, war es damals ein Grundstein für den Denkmalschutz: 1826, also vor 200 Jahren, hat der bayerische König Ludwig I. den Erhalt von Wehranlagen angeordnet. Für die Dinkelsbühler Stadtmauer bedeutete dies, dass sie ab da nicht abgebaut werden durfte und die Befestigung somit heute noch weitgehend erhalten ist.