Energiekosten: Auf Anfrage Steuererleichterungen möglich | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 06.10.2022 15:48

Energiekosten: Auf Anfrage Steuererleichterungen möglich

Albert Füracker kommt zu einer Pressekonferenz. (Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild)
Albert Füracker kommt zu einer Pressekonferenz. (Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild)
Albert Füracker kommt zu einer Pressekonferenz. (Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild)

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) hat angesichts der hohen Energiekosten am Donnerstag Steuererleichterungen angekündigt. Unternehmen und Privatpersonen, die von der Energiekrise besonders betroffen sind, sollen auf Antrag einen Aufschub der Steuerzahlung erhalten können. „Die bayerischen Finanzämter werden diese besondere Situation angemessen berücksichtigen und bei Anfragen zu Stundungen oder bei der Herabsetzung von Vorauszahlungen mit Augenmaß handeln“, sagte er in München. Möglich seien Stundungen, die Herabsetzung von Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen und Vollstreckungsaufschub. Zu den weniger strengen Anforderungen an solche Anträge hatte zuvor das Bundesfinanzministerium aufgerufen. Sie sollen bis zum 31. März 2023 gelten.

© dpa-infocom, dpa:221006-99-30805/2

north