Mit „Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes“ war die Präsentation von Peter Kreß, Noch-Abteilungsleiter der Abfallwirtschaft am Landratsamt, überschrieben. So kompliziert wie das Wort-Ungetüm selbst dürfte auch die Gesetzesrealisierung werden. In der Versammlung der Bürgermeister bewegten sich die Reaktionen zwischen Kopfschütteln und Sarkasmus.
Die Ziele dieser EU-Richtlinie sind klar: Die Vermüllung und die schädlichen Auswirkungen von Einwegkunststoffprodukten auf die Umwelt sollen reduziert werden – durch eine erweiterte Herstellerverantwortung, erklärte Kreß. Konkret müssen also anstelle der Allgemeinheit künftig die Produzenten die Folgekosten von im öffentlichen Raum anfallenden Abfällen übernehmen. Hierzu zählen Lebensmittelbehälter, beispielsweise To-Go-Becher, Tüten und Folienverpackungen, Feuchttücher, Luftballons, Tabakprodukte mit Filtern und ab 2026 auch Feuerwerkskörper.
Entsprechend müssen sich solche Händler beim Umweltbundesamt registrieren. Jährlich müssen bis zum 15. Mai die bereitgestellten oder verkauften Einwegkunststoff-Produkte gemeldet und eine Sonderabgabe entrichtet werden. Hinzu kommen Kosten fürs Müllsammeln und Reinigungen. Die Tabakindustrie wird etwa mit knapp neun Euro pro Kilo Kippenfilter-Müll zur Kasse gebeten, für To-Go-Getränkebecher fallen pro Kilo rund 1,24 Euro an, für Luftballons 4,34 Euro und so weiter. Dieses Geld wird im Fonds gesammelt.
Nun kommen die Gemeinden und Städte ins Spiel, schließlich reinigen sie ihre Straßen. Entsprechend sollen die Verwaltungen künftig bis zum 15. Mai ihre Kosten für das vorangegangene Kalenderjahr „detailliert“ aufschlüsseln und in einem Portal angeben, erläuterte Kreß „Und jetzt wird es richtig kompliziert“: Denn die Vergütung läuft nicht etwa pauschal über Einwohnerwerte. Nein, hierfür hat sich der Gesetzgeber ein eigenes Punktesystem ausgedacht. Die Unruhe im Sitzungssaal stieg spürbar.
Schließlich braucht so ein Gesetz seinen Bürokratie-Anteil – und der kommt beim Einwegkunststofffondsgesetz, kurz EWKFondsG nicht zu kurz. Punkte gibt es für die Reinigungsstrecke: Ein Kilometer, der außerorts geputzt werden muss, bringt 7,3 Punkte, innerorts sind es hingegen zehn Punkte. Die, Zitat, „Sammlungsleistung Papierkorb je 100 Liter“ bringt einen Punkt im Ort und 0,7 Punkte außerorts. Die Reinigungsleistung auf die Fläche zählt pro 1000 Quadratmeter drei Punkte innerorts und 2,4 Punkte außerorts.
Ebenfalls honoriert wird das Säubern von Sinkkästen im Kanalsystem – mit 2,4 Punkten pro Exemplar. Die Müllentsorgung bringt pro Tonne 31,5 Punkte, die „Sensibilisierungsleistung“ 15,8 Punkte pro Stunde. Ob darunter etwa das Aufklären von Müllwegwerfern oder Frühkinderziehung läuft, blieb unklar.
Was zunächst nach einem lustigen Punkte-Spiel klingt, ist für die Kommunen ein bürokratischer Kraftakt. Zuerst muss alles detailliert erfasst werden, im Anschluss müssen die Bauhöfe/Stadtwerke jeden Handgriff festhalten, die Strecken abmessen, die Sinkkästen zählen. „Die spinnen doch“, murmelte Armin Luther (Burghaslach). „Es wäre einfacher gewesen, es an den Einwohnerwerten auszurichten“, befand auch Kreß. „Nach unserer Auffassung ist das übertrieben. Es sind ungefähr fünf Euro pro Einwohner, die so erzielt werden können.“
Landrat Helmut Weiß fand es befremdlich, dass weder der Gemeinde- noch der Landkreistag gehört worden waren. Und bevor Detailfragen gestellt werden konnten, schob Kreß nach: „Sehr viel schlauer als Sie sind wir auch noch nicht.“ Weiß betonte: „Wir haben das nicht erfunden. Das ist ein Bürokratiemonster sondersgleichen.“
Der Scheinfelder Bürgermeister Claus Seifert fragte spöttisch, ob ein Mülleimer mit Hundekotbeutel mehr Punkte bringt als ohne. Die Markt Erlbacherin Dr. Birgit Kreß versprach, beim Gemeindetag ihr Veto einzulegen. Und: „Das wird die Müllmenge nicht reduzieren, und die zusätzlichen Kosten werden die Hersteller auf die Lebensmittelpreise aufschlagen. Das ist doch Wahnsinn.“ Landratsstellvertreter Hans Herold kommentierte: „Der Bürokratieabbau ist in aller Munde – und dann kommt sowas.“ Der Widerstand, er ist eingeläutet.