Einmaliger Bedarf: Hilfe bei Heizkostennachzahlung | FLZ.de

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Veröffentlicht am 05.10.2022 17:17

Einmaliger Bedarf: Hilfe bei Heizkostennachzahlung

Wer seine Heizkostenabrechnung nicht begleichen kann, hat die Möglichkeit, Hilfe als sogenannten „einmaligen Bedarf“ zu beantragen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Wer seine Heizkostenabrechnung nicht begleichen kann, hat die Möglichkeit, Hilfe als sogenannten „einmaligen Bedarf“ zu beantragen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Wer seine Heizkostenabrechnung nicht begleichen kann, hat die Möglichkeit, Hilfe als sogenannten „einmaligen Bedarf“ zu beantragen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Auch wer bisher keinen Anspruch auf Sozialleistungen hatte, kann für seine Heizkostenabrechnung Unterstützung beantragen. Darauf weist die Energieschuldenberatung bei der Verbraucherzentrale Berlin hin.

Das betrifft Menschen, die in der Regel mit ihrem Einkommen ihre laufenden Kosten decken können, nun aber mit saftigen Nachzahlungen überfordert sind. Als sogenannter „einmaliger Bedarf“ können die Kosten voll oder teilweise erstattet werden.

Rechtzeitig den Antrag stellen

„Wer viel nachzahlen muss und die Rechnung gar nicht oder nicht vollständig begleichen kann, sollte auf jeden Fall die Hilfe beantragen“, sagt Elisabeth Grauel von der Energieschuldenberatung. Zuständig ist der zuständige Sozialleistungsträger, also zum Beispiel das Jobcenter oder Bezirksamt.

Wichtig ist, dass der Antrag in dem Monat gestellt wird, in dem die Zahlung fällig ist. Betroffene sollten daher schnell handeln und den formlosen Antrag rechtzeitig stellen. Das Amt prüft dann individuell die Hilfebedürftigkeit. Daraus ergibt sich die Höhe der Unterstützung.

© dpa-infocom, dpa:221005-99-18309/3

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