Einbürgerung - wie geht das überhaupt? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 23.08.2023 04:18

Einbürgerung - wie geht das überhaupt?

Menschen, die bereits mehrere Jahre in Deutschland leben, sollen leichter deutsche Staatsbürger werden können. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn)
Menschen, die bereits mehrere Jahre in Deutschland leben, sollen leichter deutsche Staatsbürger werden können. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn)
Menschen, die bereits mehrere Jahre in Deutschland leben, sollen leichter deutsche Staatsbürger werden können. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn)

Die Bundesregierung will die Einbürgerung erleichtern - auch weil Deutschland dringend Fachkräfte aus dem Ausland braucht.

Statt wie bislang nach acht Jahren soll man künftig bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland die Staatsbürgerschaft erhalten können. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll das sogar schon nach drei Jahren möglich werden.

Aber wie genau läuft so eine Einbürgerung eigentlich ab? Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Wie lasse ich mich einbürgern?

Wer deutscher Staatsbürger werden möchte, muss die Einbürgerung beantragen. Den Antrag stellt man bei der Einbürgerungsbehörde, die für den jeweiligen Wohnort zuständig ist. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.

Übrigens: Sich einbürgern zu lassen, ist nicht kostenlos. Die Einbürgerungsgebühr liegt bei 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, werden 51 Euro fällig.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Bislang muss man acht Jahre dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben. Darüber hinaus muss man folgende Voraussetzungen erfüllen:

Wie viel Geld muss ich verdienen?

Die Höhe des Einkommens ist nicht genau festgelegt. Entscheidend ist, dass man für sich und seine Familie den Lebensunterhalt sichern kann. Kurz um: Man kann aus seinem Einkommen Nahrung, Kleidung und eine Unterkunft bezahlen.

Das heißt aber auch, dass man keine Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt bekommen darf (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Das gilt nur dann nicht, wenn man unverschuldet kein eigenes Einkommen hat - zum Beispiel durch eine Kündigung aus betrieblichen Gründen. Andere Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I und BAföG haben keinen Einfluss auf den Anspruch auf Einbürgerung.

Wie läuft der Einbürgerungstest ab?

Der Test besteht aus 33 Fragen, davon drei landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind. Bei jeder Frage müssen aus vier möglichen Antworten die richtige ausgewählt werden. Wer mindestens 17 Fragen richtig beantwortet, hat den Test bestanden.

Laut dem Bundesinnenministerium haben in den vergangenen Jahren mehr als 90 Prozent der Teilnehmer den Test bestanden. Im Online-Testcenter kann man einen Probedurchlauf des Einbürgerungstests machen.

© dpa-infocom, dpa:230822-99-921032/2


Von dpa
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