Am Tod eines Arbeiters, der auf einer Baustelle in Hohenschwärz bei Dinkelsbühl durch einen ungesicherten Treppenschacht in die Tiefe gestürzt ist, trifft den federführenden Architekten keine Schuld. Vom Amtsgericht Ansbach wurde der 47-Jährige nun, gut zwei Jahre nach dem Unglück, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.