Das Trauerspiel um das Alpenmax geht weiter: Auch vier Jahre nach der vorübergehenden Schließung ist nicht klar, wann die Ansbacher Diskothek wieder öffnen darf. Noch immer bestehen Mängel beim Brandschutz.
Die Antwort der Ansbacher Stadtverwaltung ist eindeutig: „Eine Aufhebung der Nutzungsuntersagung der Diskothek Alpenmax ist weiterhin nicht möglich.“ Bis jetzt legte aus Sicht der Stadt der Eigentümer, ein französischer Immobilienfonds, keine schlüssigen und vollständigen Nachweise zu den zur Baugenehmigung nötigen Brandschutzanforderungen vor, wie Anne Ziegler vom Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters mitteilt.
Diese Unterlagen seien aber ein Bestandteil des Brandschutznachweises für das Areal. Gegenstand der Prüfungen sind gemäß den Angaben der Stadtverwaltung in der Hauptsache die Lüftungs- und Entrauchungsanlage sowie die Sicherheitsstromversorgung.
Konkret geht es um den Gebäudekomplex Draisstraße 2 und Welserstraße 17/19, zu dem eine Tiefgarage gehört, die die Gebäudeteile unterirdisch miteinander verbindet. Für den Bereich gilt ein ganzheitliches Brandschutzkonzept. Der Komplex besteht freilich nicht nur aus der Diskothek. Hier sind unter anderem ein Ärztehaus, eine Apotheke und ein Fitnessstudio untergebracht.
Auch für diese Einrichtungen gilt das ganzheitliche Brandschutzkonzept. Die Stadtverwaltung macht auf Nachfrage keinen Hehl daraus, dass auch diese Einrichtungen in den zurückliegenden Monaten und Jahren von einer Nutzungsuntersagung bedroht waren. Eine akute Gefahr dafür besteht aber nicht, wie Anne Ziegler deutlich hervorhebt.
Damit sich das nicht ändert, hat die Verwaltung naturgemäß ein gesteigertes Interesse daran, dass die Mängel schnellstmöglich beseitigt werden und die Nachweise vollständig sind. Allerdings: Trotz wiederholter Hinweise – schriftlich und im Gespräch mit Vertretern des Eigentümers – wurden keine Unterlagen vorgelegt, die geeignet wären, die Nutzungsuntersagung aufzuheben, wie Anne Ziegler berichtet.
Erst im vergangenen Dezember sei ein Bauantrag gestellt worden, um den Brandschutznachweis für die Diskothek zu ändern. Es gibt aber noch ein weiteres Problem: Gemäß den Angaben der Stadt wurden widersprüchliche brandschutztechnische Stellungnahmen vorgelegt beziehungsweise erstellt. Soll bedeuten: Die Unterlagen zum Bauantrag sowie die Bescheinigung zur Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises stimmen aus Sicht der Stadt nicht überein. Diesen Umstand will die Stadt zum Gegenstand von ordnungsbehördlichen Verfahren gegen die Beteiligten machen.
Der Stadt, die gleichzeitig auch Untere Bauaufsichtsbehörde ist, sind in dem Fall die Hände gebunden, wie Anne Ziegler deutlich macht. Selbst wenn die Verwaltung und oder der Stadtrat eingreifen wollten, sie dürfen es nicht. Es sei nicht zulässig, planerisch in den Gebäudekomplex einzugreifen, um einzelne Objektteile von anderen baulich beziehungsweise anlagentechnisch zu trennen. Anne Ziegler vom Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters macht klar: „Ohne die Mitwirkung des Eigentümers wird es keinen Fortschritt in der Angelegenheit geben.“