Cold Case Strobel: Keine Auslieferung von Verdächtigen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 07.08.2022 08:22

Cold Case Strobel: Keine Auslieferung von Verdächtigen

Eine Gedenktafel für die deutsche Rucksacktouristin Simone Strobel. (Foto: Jason O'brien/AAP/dpa/Archivbild)
Eine Gedenktafel für die deutsche Rucksacktouristin Simone Strobel. (Foto: Jason O'brien/AAP/dpa/Archivbild)
Eine Gedenktafel für die deutsche Rucksacktouristin Simone Strobel. (Foto: Jason O'brien/AAP/dpa/Archivbild)

In Zusammenhang mit dem Mord an der Unterfränkin Simone Strobel vor 17 Jahren in Australien werden die beiden deutschen Verdächtigen nicht nach Australien ausgeliefert. Einer Auslieferung stehe zwingend das Grundgesetz entgegen, bestätigte am Freitag das Bundesamt für Justiz in Bonn. Eine Strafverfolgung müsste in Deutschland erfolgen.

Die australischen Behörden hatten Haftbefehle gegen zwei Deutsche erlassen, die in Bayern leben. Laut Medienberichten wird den Deutschen Beihilfe zum Mord und Justizbehinderung vorgeworfen. Die inzwischen 46-jährige Frau und der inzwischen 43-jährige Mann waren 2005 zusammen mit Simone Strobel und ihrem damaligen Freund - dem jetzigen Hauptverdächtigen - durch Australien gereist. Bei der Frau handelt es sich um eine Schwester des Hauptverdächtigen.

Die 25-jährige Simone Strobel aus der Nähe von Würzburg war 2005 während einer Australienreise getötet worden. Ihr damaliger Freund, der inzwischen in Australien lebt, wurde Ende Juli wegen Mordverdachtes festgenommen. Am Freitag kam er zunächst auf Kaution frei.

Allen drei Verdächtigen drohten in Australien höhere Strafen als in Deutschland, sagte der in Australien und Deutschland tätige Juraprofessor Greg Taylor der Deutschen Presse-Agentur. „In Australien gibt es keine Höchststrafe für Mord. Es ist buchstäblich lebenslänglich möglich“, so Taylor. Das gelte auch für Beihilfe zum Mord. Grundlage für den Fall Strobel sei das Strafrecht des Bundesstaates New South Wales.

Auch in Deutschland hoffen Ermittler immer noch, den lange zurückliegenden Fall aufzuklären. Das Verfahren gegen die in Bayern lebende Frau ist laut Staatsanwaltschaft Würzburg noch offen; die Ermittlungen gegen den Mann seien 2020 zunächst eingestellt worden. Über die neuen Entwicklungen in Australien sind die hiesigen Ermittler nach eigenen Angaben überrascht. Sie selbst hätten keine neuen Hinweise. Sie wissen demnach auch nicht, auf welche neuen Indizien sich die australischen Behörden berufen.

Eine formale Kooperation mit Australien gibt es laut den deutschen Behörden aktuell nicht. Australische Medien berichten zwar, dass die dortigen Ermittler wegen der beiden deutschen Verdächtigen mit den Kollegen in Deutschland in Kontakt stünden. Eine offizielle Anfrage aus Australien verneinen allerdings sowohl Polizei und Staatsanwaltschaft in Unterfranken als auch das Bundesamt für Justiz. Theoretisch könnten die australischen Behörden laut Bundesjustizamt mit einem Rechtshilfeersuchen die deutschen Kollegen bitten, die Verdächtigen in Bayern zu vernehmen, sogar in Anwesenheit australischer Beamter. Dies ist aber bisher offenbar nicht geschehen.

© dpa-infocom, dpa:220807-99-302523/2

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