„Buy now, pay later“: Das sollten Sie beachten | FLZ.de

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Veröffentlicht am 20.12.2023 13:44

„Buy now, pay later“: Das sollten Sie beachten

Wer von Angeboten, die als „Buy now, pay later“ bekannt sind, Gebrauch macht, sollte unbedingt darauf achten, dass der Zahlungsaufschub oder der Kauf auf Raten nicht mit weiteren Kosten verbunden ist. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Wer von Angeboten, die als „Buy now, pay later“ bekannt sind, Gebrauch macht, sollte unbedingt darauf achten, dass der Zahlungsaufschub oder der Kauf auf Raten nicht mit weiteren Kosten verbunden ist. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Wer von Angeboten, die als „Buy now, pay later“ bekannt sind, Gebrauch macht, sollte unbedingt darauf achten, dass der Zahlungsaufschub oder der Kauf auf Raten nicht mit weiteren Kosten verbunden ist. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Der Kauf von Weihnachtsgeschenken kann das monatliche Budget ganz schön belasten. Wer noch nicht alle Präsente beisammen hat, aber bereits knapp bei Kasse ist, könnte auf die Idee kommen, Angebote zu nutzen, bei denen jetzt gekauft, aber erst später gezahlt werden muss. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) rät hierbei zur Vorsicht.

Die unter dem Namen „Buy now, pay later“ bekannten Angebote stammen in der Regel von Zahlungsdienstleistern. Diese können bei der Zahlungsabwicklung zwischen Händler und Käufer zwischengeschaltet werden und einen Zahlungsaufschub oder die Zahlung in Raten gewähren - mal zinsfrei, mal richtig teuer.

Extra-Zinsen? AGB geben Aufschluss

Darum sollte, wer von solchen Möglichkeiten Gebrauch machen möchte, unbedingt darauf achten, dass der Zahlungsaufschub oder der Kauf auf Raten nicht mit weiteren Kosten verbunden ist. Denn lassen sich Zahlungsdienstleister ihr Angebot verzinsen, tun sie das meist üppig, stellt das EVZ fest. Möglich seien Zinsen von bis zu 15 Prozent - im Vergleich zu den Konditionen eines Ratenkredits ist das sehr teuer. Nachlesen können Verbraucherinnen und Verbraucher eine mögliche Verzinsung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Außerdem empfiehlt das EVZ trotz des Zahlungsaufschubs nur Dinge zu kaufen, die man sich auch wirklich leisten kann. Zu zahlen sind die Geschenke ohnehin - ob jetzt oder später. Wird die Zahlung im Januar fällig, kommt erschwerend hinzu, dass in dem Monat viele Versicherungsbeiträge abgebucht werden.

Spätere Zahlungsfrist unbedingt einhalten

Den späteren Zahlungstermin sollten Käuferinnen und Käufer keinesfalls reißen, empfiehlt das EVZ. Sonst drohen weitere Kosten durch Mahngebühren - und im ungünstigsten Fall auch ein Schufa-Eintrag. Das senkt die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers und kann Probleme beim Abschluss des nächsten Handy- oder Mietvertrags zur Folge haben.

© dpa-infocom, dpa:231220-99-362870/3


Von dpa
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